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Schwachsinn

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Der Begriff Schwachsinn hat mehrere Bedeutungen:

  • Medizinisch: Schwachsinn (bei angeborenen Formen wurde der Begriff Oligophrenie synonym gebraucht) galt früher als zusammenfassende Bezeichnung (Oberbegriff) für Debilität, Imbezillität und Idiotie als abgestufte Grade einer Intelligenzminderung. In der psychiatrischen Diagnose entsprach Schwachsinn einer schweren Intelligenzminderung, also einem IQ unter 70. Der Begriff wird heutzutage allerdings nicht mehr verwendet und gilt als veraltet und diskriminierend. Heute spricht man auch nicht mehr von Schwachsinnigen, sondern von „Menschen mit mentaler Beeinträchtigung“ oder „Menschen mit geistiger Behinderung“. Die Diagnose „(angeborener) Schwachsinn“ wird heutzutage nicht mehr verwendet, zumal häufig Ursachen (z. B. genetische Veränderungen - Stichwort „fragiles X-Syndrom“ o. ä.) bekannt sind.
  • Juristisch: Aufgrund der Tatsache, dass das Gesetzgebungsverfahren sich nicht ad hoc dem medizinischen Wissen oder der Umgangssprache anpassen kann, steht der Begriff hier auch heute noch als Bezeichnung für geistige Behinderung im Sinne einer Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit eines Menschen.
  • Umgangssprache: Der Begriff Schwachsinn wird in der Umgangssprache verwendet und ist synonym mit Unsinn.
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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