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Schulhort

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Ein Schulhort, Kinderhort oder einfach nur Hort ist in Deutschland überwiegend eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen können. Solche Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe und haben (wie der Kindergarten oder die Kinderkrippe) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder. In den meisten Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten.

Die Betreuungszeit erstreckt sich von Ende des Schulunterrichtes bis ca. 16.00 Uhr und zum Teil länger. Sowohl der Betreuungsumfang als auch die Betreuungszeiten sind regional höchst unterschiedlich. Einige Einrichtungen bieten bereits vor Beginn des Schultages eine Frühbetreuung an, in der die Kinder frühstücken können, und ggf. zur Schule gebracht werden. Horte können innerhalb des Schulgebäudes, in Kindertagesstätten oder in separaten Einrichtungen betrieben werden. Einige Horte haben auch über die Schulferien geöffnet und bieten spezielle Ferienprogramme mit angepassten Öffnungszeiten an.

Ansprüche auf Hortbetreuung ergeben sich aus § 24 Abs. 2 SGB VIII. Für die Gewährung von Ansprüchen und die Finanzierung der Plätze sind in den meisten Bundesländern Deutschlands die örtlichen Jugendämter zuständig. Die Personensorgeberechtigten (Eltern) zahlen in der Regel Elternbeiträge für die Hortbetreuung.

Allerdings gibt es neben solchen Jugendhilfeeinrichtungen auch Horte als Einrichtungen des Schulwesens und die Erzieher sind Landesbedienstete wie die Lehrer. In einigen Ländern, so zum Beispiel in Thüringen, sind Horte grundsätzlich dem Schulwesen zugeordnet. Hierdurch ergibt sich i. d. R. eine enge organisatorische, räumliche und inhaltliche Verbindung zum Schulwesen. Häufiger als Horte der Jugendhilfe sind solche Einrichten elternbeitragsfrei; allerdings muss zumeist ein Essengeld gezahlt werden.

Es kann eine Tendenz festgestellt werden, die Hortbetreuung dem Schulwesen zuzuordnen (z. B. in Berlin). In jedem Fall aber soll die räumliche und fachliche Verbindung zwischen Schule und Hort verstärkt werden. Das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" des Bundes hat das Ziel, das Ganztagsangebot für Schulkinder in Deutschland auszubauen. In den meisten Bundesländern erfolgt dies durch den Ausbau der Ganztagsschule, womit diese Form des Schulhortes weiter zunehmen wird.

Der Personalschlüssel ist je nach Bundesland verschieden.

In der ehemaligen DDR gehörte der Schulhort im Rahmen einer Ganztagserziehung fest zum Schulkonzept. Wenn eine entsprechende Erlaubnis der Eltern vorlag, konnten die Kinder jedoch nach dem Ende des Unterrichts nach Hause gehen.

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