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Schularzt

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Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im "Betrieb" Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer "betriebsärztlichen" Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträger sowie mit anderen Ärzten zusammen arbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit).

Der Schularzt ist in den meisten Fällen ein beim Öffentlicher Gesundheitsdienst in der Abteilung/Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheitsdienst angestellter Kinder- und Jugendarzt, der dem Schulgesetz bzw. dem Gesundheitsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes entsprechend für Schulen bestellt wird. Er kann auch ein fest eingestelltes Mitglied des Kollegiums (z.B. in Waldorfschulen) sein.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenbereich

Der Schularzt befasst sich unter anderem mit folgenden Aufgaben:

  • Schuleingangsuntersuchungen werden vor der Einschulung der neuen Schüler durchgeführt, um behandlungsbedürftige Krankheiten (z.B. Sehstörungen, etc.) aufzudecken und noch vor Schulbeginn behandeln zu können, Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und eventuell einen medizinisch begründeten, schulischen Förderbedarf zu definieren.
  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen: meist im vierten und im neunten Schuljahr, um die allgemeine gesundheitliche Entwicklung zu beurteilen sowie Mangelerscheinungen vorzubeugen bzw. um bereits vorliegende Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen.
  • Untersuchungen und Beratungen von Schülern, zum Beispiel in Form der Schulsprechstunden, werden durchgeführt, um individuelle, kinderärztliche bzw. betriebsmedizinische Beratungen anzubieten und um mögliche Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und eine Behandlung vorzuschlagen.
  • Impfungen der Schüler - insbesondere die öffentlich empfohlenen Impfungen gemäß den Vorgaben der "Ständigen Impfkommission" am Robert-Koch-Institut - in Absprache mit den Eltern.
  • Unterricht der Gesundheitslehre beziehungsweise Unterstützung der Schule/Lehrer bei der Etablierung eines (fächerübergreifenden) gesundheitsförderlichen Unterrichts.
  • Unterstützung der Lehrer und Schulträger bei der Entwicklung einer gesunden Schule bzw. eines gesunden Schulklimas

Geschichte des Schularztes

Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland (als erstes in der Stadt Wiesbaden) die ersten Schulärzte eingestellt. Kurze Zeit später wurden sie auch mit der Einschulungsuntersuchung betraut, in der sie meist auf die motorischen Fähigkeiten der Kinder (Bewegen der Finger, etc.) und die körperliche Reife achteten. Sie kamen damals zu dem Schluss, dass der Schulanfang für die Kinder zu früh sei, da sich Fehlstellungen der Hand bildeten beim Gebrauch von Stiften. Seit 1920 wurden regelmäßige Untersuchungen der Schüler eingeführt; flächendeckend vorhanden war der Schularzt seit ca. 1925. Früher mussten sich die Ärzte hauptsächlich mit hygienischen bzw. infektionsbedingten Problemen, mit Mangelerscheiungen und Augenleiden der Kinder auseinandersetzen; heute sind sie am meisten mit psychosozial mitbedingten Problemen wie Übergewicht, Bewegungsarmut und ihre Folgen, unkontrollierter Medienkonsum, Suchtverhalten, Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachentwicklungsstörungen konfrontiert oder mit Allergien oder umweltbedingten Belastungen.

Die Pflichten des Schularztes

Der Schularzt unterliegt, wie die anderen Ärzte auch, der vollständigen Schweigepflicht gegenüber Mitschülern, Lehrern und Eltern. Auch darf eine Untersuchung nur nach Einverständnis der Eltern und der Schüler erfolgen.

Weblinks

  • [1] Plattform des KJGD (Kinder- Jugendgesundheitsdienst)
  • [2] Impfen - Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • [3] Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung in der Primarstufe
  • [4]Kinder und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt, Schweiz
Wikipedia
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