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Schülervertretung

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In der Schülervertretung (SV) wirken Schüler an der Gestaltung der Schule und des Schulwesens mit.

Das Recht einer SV wird in manchen Staaten gesetzlich eingeräumt. Die in die Schulgremien Delegierten (meist Schulsprecher) werden dabei von den Schülern direkt oder über Klassensprecher gewählt. In manchen Staaten ist gesetzlich vorgesehen, dass sich die Schülervertretung überregional fortsetzt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland wird die Schülervertretung auch Schülermitverantwortung (SMV), Schülermitverwaltung, Schülerverwaltung oder Schülermitwirkung genannt. Die SV ist ein gewähltes Gremium von Schülern einer Schule. Die Schülervertretung verwaltet und organisiert sich autonom und ist dabei den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes unterworfen. Die meisten Ämter werden für ein Jahr vergeben.

Häufig wählen dabei die Klassen oder Stufen ihre Klassensprecher oder Schulstufenvertreter, die dann an der Schülerversammlung, auch Schülerrat genannt, teilnehmen und bei dieser den Vorstand der SV wählen (z. B. Schülersprecher, Kassenwart, Schriftführer etc.). Alternativ wird der Schülersprecher auch direkt von allen Schülern gewählt.

Schülervertreter haben besondere Rechte, z. B. müssen Schüler, die der Schülervertretung angehören, vom Unterricht befreit werden, wenn sie einer Tätigkeit für die SV nachgehen, und dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

Die Schülervertretung vertritt die Belange der Schüler gegenüber den anderen Schulinstitutionen (z. B. dem Schulleiter und ist z. T. auch in der Schulkonferenz) vertreten. Die Rechte und Pflichten der Schülervertretungen unterscheiden sich in den unterschiedlichen Bundesländern stark voneinander.

Aufgaben der Schülervertretung

Obwohl die Mitspracherechte für Schüler an Schulen oft stark eingegrenzt sind, erfüllt die SV mehrere Aufgaben:

  • die konkrete Vertretung der Interessen der Schülerschaft
  • die Mitgestaltung und Verbesserung des schulischen Lebensraumes
  • die Organisation von Veranstaltungen an der Schule (zum Beispiel Schülerschule)
  • die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Konflikten innerhalb der Schule (Probleme mit Lehrer, Disziplinarmaßnahmen, Schulverweise etc.)
  • Je nach Bundesland die Mitgliedschaft in unterschiedlichen Gremien und Konferenzen der Schule und unterschiedlich starken Einfluss auf die Schule betreffende Entscheidungen (z.B. Neuanschaffungen, inhaltliche Schwerpunkte, ...)
  • In manchen Bundesländern hat die Schülerzeitung rechtlich den Status eine Organs der Schülervertretung

Überregionale Schülervertretung

In einigen Städten kommt es zu regelmäßigen Treffen der Schülersprecher der einzelnen Schulen zur Planung von schulübergreifenden Aktionen. Obwohl die Struktur der Schülervertretungen, genauso wie ihre Einflussmöglichkeiten und Rechte, von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden ist, gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern ein gesetzlich vorgeschriebenes Schülervertretungsgremium auf Landesebene.

In Bayern gibt es stattdessen aber einen von den gymnasialen Bezirksschülersprechern gegründeten Verein "Landesschülervertretung Bayern - Landesvereinigung der bayerischen Bezirksschülersprecher e.V.", der jedoch vom bayerischen Kultusministerium nicht anerkannt wird.

Überhalb der Landesebene werden Delegierte in die Bundesschülervertretung (BSV), bzw. in die Bundesschülerkonferenz (BSK), die sich aufgrund interner Konflikte von der BSV abgespalten hat, abgesandt. In der BSK sind 11 der 14 Länder mit anerkannter Landesschülervertretung organisiert.

Österreich

Für die Schülervertretung in Österreich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese für drei Ebenen zu wählen ist. Auf jeder dieser Ebenen ist der SV ein Organ der Schulverwaltung zugeordnet.

Bundesschülervertretung (BSV) > Bundesministerium für Unterricht
^    
Landesschülervertretung (LSV) > Landesschulrat
^    
Schulsprecher > Direktion / SGA
^    
alle Schüler einer Schule    

Schülervertretung in einzelnen Schulen

In jeder höheren Schule (also nicht in Hauptschulen und Volksschulen) ist am Beginn eines Jahres (bis zur 12. Schulwoche) ein Schulsprecher zu wählen. Kandidieren kann jeder Schüler der Schule, vom Direktor ist eine Frist bekanntzugeben. Der Schüler mit den meisten Stimmen ist als Schulsprecher kundzumachen, die fünf weiteren Werber sind als Vertreter vorgesehen.

Auf Schulebene dürfen im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA; 3 Lehrer, 3 Schüler, 3 Elternvertreter) drei dieser 6 Schülervertreter mitstimmen. Der Schulsprecher hat weiters das Recht in der Wahl zur Landesschülervertretung seine Stimme abzugeben. Alle sind für ein Jahr gewählt.

Rechte und Aufgaben der Schul-SV

  • Teilnahme am Schulgemeinschaftsausschuss
  • Vermittlung bei Konflikten (Lehrer <> Schüler)
  • Einberufung von Schülervollversammlung
  • Recht auf Anhörung des Direktors, Recht alle Informationen über schülerrelevanten Änderungen, Bestimmungen etc zu bekommen.
  • Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Recht auf einen Redebeitrag.
  • Recht auf Teilnahme an den Klassenkonferenzen (= Notenfestlegung).

Überregionale Schülervertretung

Landesebene

Auf Landesebene kandidieren für die drei Bereiche Berufsschulen (BS), Berufsbildende höhere Schulen (BHS) und Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) je eigene Teams. Das stimmenstärkste Team im Bereich stellt den Landesschulsprecher für diesen Bereich. Pro Land gibt es als drei Landesschulsprecher, die verschiedenen Fraktionen angehören können. Die Teams entsprechen meist Kandidaten der beiden bundesweit vertretenen Fraktionen Schülerunion (SU) und Aktion kritischer SchülerInnen (AKS). Die drei Landesschulsprecher sind berechtigt an der Wahl zur Bundesschülervertretung teilzunehmen. Weiters haben sie bei Schulthemen ein beratendes Stimmrecht (bis auf Tirol) im Landesschulratskollegium. Alle sind für ein Jahr gewählt.

Bundesebene

Auf Bundesebene kandidieren wiederum Teams, das stimmenstärkste darf den Bundesschulsprecher stellen. Es werden weiters Bereichssprecher (AHS, BMS, BS) und Referate bestimmte. Der Bundesschulsprecher ist für ein Jahr gewählt, hat eine hohe mediale Präsenz und ist berechtigt bei Verhandlungen über Schulthemen vom Bundesminister für Unterricht angehört und beigezogen zu werden.

Europaweite Vernetzung

Europaweit haben sich nationale Schülervertretungen im „OBESSU“, dem "Organizing Bureau of European School Student Unions", organisiert. Jede nationale SV, die Mitglied in der OBESSU ist, entsendet Delegierte.

Weblinks:

Deutschland:

Österreich:

Europa:

Wikipedia
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