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Leihmutter

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Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Eine Frau „leiht“ für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter oder vielmehr ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und bleiben zu können sowie ein Kind zu gebären, um für eine andere Frau ein Kind zur Welt zu bringen. Dies beinhaltet aber den Verzicht auf ihre mütterlichen Rechte, sie muss das Kind einem Auftraggeberpaar übergeben. Reproduktionsmedizinisch gibt es dafür folgende Möglichkeiten: • Der Embryo, der das genetische Potential der bestellenden Eltern hat, kann der „Tragemutter" implantiert werden. Die genetische Mutter, die den Auftrag gegeben hat, wird später die soziale, die „Sorgemutter" sein. Die soziale Mutter und die gebärende Frau sind verschiedene Personen.

• Es gibt noch andere Varianten: Die „Tragemutter" kann mit dem Sperma des Mannes des auftraggebenden Paares inseminiert werden. Dann sind genetische und austragende sowie gebärende Frau identisch, die soziale Mutter ist „lediglich" die Frau des genetischen Vaters.


Deutschland

In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche Art von Leihmutterschaften, was sehr umstritten ist. Dies gilt als Straftat und wird mit Geldbußen bzw. Gefängnisstrafen geahndet. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Gesetzliche Regelungen:

  • verboten ist die Leihmutterschaft in Deutschland. Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage jedoch unterschiedlich – in diesem Zusammenhang hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Tabelle zur Übersicht herausgebracht.[1]

Zivilrechtlich stellt sich die Frage, wer als Mutter des Kindes gilt, falls es trotz bestehender Verbote zu einer Leihmutterschaft kommt. In Deutschland regelt dies der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."

Im Englischen gibt es als Begriff neben surrogate mother auch "ersatz mother", die Bezeichnung Ersatzmutter ist jedoch im Deutschen nicht üblich.

Andere Länder

Erlaubnis

In Belgien, Griechenland und im Vereinigten Königreich sind die Leihmutterschaften erlaubt.[1] Auch in den Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften möglich und werden beispielsweise von schwulen Paaren in Anspruch genommen.[2]

Verbot

In der Schweiz,in Österreich, Deutschland, Norwegen, Schweden, Spanien und Frankreich sind Leihmutterschaften verboten.[3]

Siehe auch

Quelle

  1. . a b Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
  2. queer Samenbank hat schwule Paare im Visier
  3. http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/straf/referate/sach/MPI_Uebersicht_Fortpflanzungsmedizin.pdf

http://www.gruebi-tirol.at/Archiv/maiertext.html


Wikipedia
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