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Lehrerrat

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Der Lehrerrat bildet ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das in einer Lehrerkonferenz gewählt wird.

Wahl

Der Lehrerrat besteht aus drei bis fünf Lehrerinnen und Lehrern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in geheimer und unmittelbarer Wahl vom Lehrerkollegium gewählt werden.

Aufgaben

Der Lehrerrat berät den Schulleiter in Angelegenheiten, die das Kollegium betreffen, und vermittelt zwischen Vorgesetzten und Lehrern. Der Schulleiter ist verpflichtet, dem Lehrerrat zu berichten und ihn anzuhören. Bei Einstellung eines Lehrers mit befristetem Arbeitsverhältnis ist die Zustimmung des Lehrerrats erforderlich.

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