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Lehnsherr
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Ein Lehnsherr hatte im Lehnswesen die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner). Er hatte die Verpflichtung, diesen ein Lehen (Land oder ein Amt) zu überlassen und ihnen Unterhalt und Schutz (z. B. vor Gericht oder im Angriffsfall) zu gewähren. Diese waren ihm dafür zu absoluter Treue, Gehorsam und Dienst (z. B. Waffendienst oder Übergabe eines Ehrschatzes) verpflichtet.
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