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Konvent

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Ein Konvent (lat. conventus „Zusammenkunft“) ist

- die Zeit, welche der Magistrat zum Rechtsprechen festsetzte
- auch die Zusammenkunft selbst und der Ort, wo die Versammlung gehalten wurde
- die Vereinigung der in einer römischen Provinz lebenden römischen Bürger, welche eine Art Korporation bildeten
- die Zusammenkunft der Mönche oder Nonnen in einem Kloster
- die Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder eines Ordens
- (evangelische Kirche) die halbjährliche Vollversammlung der Delegierten im Dekanat, in einigen Landeskirchen: Synode (jede Kirchengemeinde entsendet zwei Delegierte).
- oder die regelmäßige Zusammenkunft der Pfarrer eines Bezirks (Kirchenkreis): Pfarrkonvent.
  • in Bayern bildet der studentische Konvent das höchste Gremium der studentischen Selbstverwaltung an Universitäten
  • bei Studentenverbindungen die beratende Versammlung der Mitglieder oder verschiedener Studentenverbindungen, siehe Convent
  • ein Verfassungskonvent ist eine Versammlung, die eine Verfassung vorbereitet und formuliert
  • der Nationalkonvent (Convention constitutionnelle) war eine verfassungsgebende Versammlung in Frankreich
  • Name des französischen Parlaments in der Zeit von 1792 bis 1795
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