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Fahrerlaubnisverordnung

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Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18. August 1998 ist im Bereich des Verkehrsrechtes ein noch relativ neues Verordnungswerk. Sie ersetzt den bisherigen Teil A (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, frühere §§ 1 bis 15), der mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung aufgehoben worden ist.

Notwendig wurde dies im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechtes in der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere mit der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Die Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung unterstreicht zudem die Bedeutung der Bestimmungen, erhöht den Grad der Verbindlichkeit und erleichtert die Übersicht. Zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die medizinisch-psychologische Begutachtung und die Fahrerlaubnisprüfung.

Hinsichtlich ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahreugführer ist die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr zu beachten.

Basisdaten
Titel: Verordnung über die Zulassung
von Personen zum Straßenverkehr

<tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Fahrerlaubnisverordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>FeV</td> </tr>

Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
FNA: 9231-1-11

<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>18. August 1998 (BGBl. I S. 2214)</td></tr>

Inkrafttreten am: 1. Januar 1999

<tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Art. 468 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2466)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>8. November 2006
(Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
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Inhaltlich gliedert sich die FeV in folgende Abschnitte:

Allgemeine Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr 
mit den grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung;
Führen von Kraftfahrzeugen 
mit den Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, den Verfahrensvorschriften bei Zuteilung eines Führerscheines, der Einteilung in Fahrerlaubnisklassen, dem Mindestalter, den Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe, dem Punktesystem und den Maßnahmen zur Entziehung bzw. Beschränkung der Fahrerlaubnis;
Register 
regelt die Verfahrensweise bei der Speicherung von Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg;
Anerkennung und Akkreditierung 
beschreibt, wer welche ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen (z.B. MPU) durchführen darf (siehe auch: Begutachtung der Fahreignung).
Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften 
enthält die Bußgeldahndungen für Verstöße gegen die FeV sowie weitere allgemeine Vorschriften.

Weblinks


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