Urheberrecht

Nach dem Tod von Ingmar Bergman und Michelangelo Antonioni, zwei der bedeutendsten Filmregisseure des 20. Jahrhunderts, am 30. Juli 2007 erhielten wir eine Reihe von Anfragen nach bestimmten Werken der beiden Filmpersönlichkeiten. Ein Leser konnte beispielsweise einfach nicht glauben, dass ausgerechnet sein Lieblingsfilm L'eclisse (Italien/Frankreich 1962) nicht auf DVD zu beschaffen sein sollte; ein anderer sucht seit Jahren verzweifelt nach Bergmanns Filmadaptation der Mozartoper Die Zauberflöte (Trollflöjten, 1974) - auch hier musste die Antwort lauten: leider ebenfalls Fehlanzeige. Die letzte Ausgabe erschien 1999 auf VHS-Kassette und ist längst nicht mehr lieferbar.

Nicht nur viele Filmklassiker aus den 1960er und 1970er Jahren sind auf dem deutschen DVD-Markt einfach nicht verfügbar, sondern beispielsweise auch signifikante Teile des Filmkanons der Bundeszentrale für politische Bildung aus dem Jahr 2003 - oder nahezu beliebiger anderer cineastischer "Bestenlisten". Obwohl die Werke längst digitalisiert wurden, gibt der Markt es nicht her, sie verfügbar zu halten. Jedenfalls nicht über die legalen Distributionskanäle, denn in den so genannten Tauschbörsen sollen all diese Filmkunstwerke problemlos zu beschaffen sein. Technisch möglich mag das sein, legal ist es jedoch nach aktueller Rechtslage nicht, beispielsweise kompensiert die von Verwertungsgesellschaften erhobene Leermedienabgabe die Filmurheber nicht hinreichend.  weiter »

Zu einem gemischten Ergebnis kommen die Regisseure bei der Bewertung der heute vom Bundestag verabschiedeten Reform zum Urheberrecht. Der Bundesverband Regie (BVR) sieht mit Erleichterung die noch erfolgten Änderungen bei der Vergütung für die Privatkopie. Den Bestrebungen der Geräteindustrie, die Abgaben für die Urhebervergütungen z. B. für die Leerkassetten massiv zu beschränken, ist der Bundestag nicht gefolgt. Damit bleiben für die Urheber und Künstler weiterhin als "kleine Früchte ihrer Arbeit" zumindest die geringen Vergütungen für die massenhaften Privatkopien über die Verwertungsgesellschaften erhalten.

Bei der künftig erlaubten Abtretung der bislang "unbekannten Nutzungsarten" sieht der BVR für die Künstler der anderen Kultursparten einen gerade noch vertretbaren Kompromiß.
Mit der Möglichkeit für die Urheber, bei Bekanntwerden der neuen Nutzungsarten die von ihnen eingeräumten Nutzungen im Einzelfall zu widerrufen schützt sie und die Kulturwerke z. B. vor Entstellung.

Daß genau dieses Widerrufsrecht jedoch ausgerechnet den Filmurhebern nicht gewährt wird, stellt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung der Filmemacher und ihrer Werke gegenüber allen anderen Kultursparten dar. Den Filmurhebern wird damit jegliche Mitsprache und Beteiligung bei der künftigen Nutzung ihrer Filmwerke genommen. Nach diesem neuen Gesetz hat künftig zwar noch der Schriftsteller Günter Grass bei der künftigen Nutzung seiner "Blechtrommel" Mitspracherechte bei Kürzungen, der Filmemacher Volker Schlöndorff muß hingen widerspruchslos hinnehmen, wenn seine "Blechtrommel" verramscht und entstellt wird.  weiter »

Die Computerzeitschrift c't berichtet in der am Montag erscheinenden Ausgabe 4/06 über den GVU-Skandal; wie durch Recherchen von Onlinekosten.de und der c't bekannt wurde, soll die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) selbst als Anbieter illegaler Filmkopien im Internet aufgetreten sein. Nach Auskunft verschiedener Filmverleihe habe diese Verbreitung ohne Kenntnis, Zustimmung oder Einwilligung der betroffenen Rechteinhaber stattgefunden, so die c't.  weiter »

Das Bundesjusitizministerium hat am Donnerstag vergangener Woche den Entwurf für die nächste Stufe der Urheberrechtsnovelle vorgestellt. Kritik daran kommt von allen Seiten.  weiter »

Zehn Thesen zum Urheberrecht von Agon S. Buchholz, 30. September 2005: Bedeutung und Würdigung, aktuelle Entwicklungen und Problemfelder.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich auf dem Symposium »Urheberrechtin der Informationsgesellschaft« zu Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts im Rahmen des so genannten »Zweiten Korbs«:  weiter »

»Die meisten Menschen kopieren nun mal gerne – und das sollen sie im Prinzip auch weiter tun dürfen. [...] Meine Damen und Herren aus der Musik- und Filmindustrie, der Gesetzgeber kann Ihnen leider – oder vielleicht auch zum Glück – keine Konsumenten schaffen, die Ihren Vorstellungen entsprechen und die zu Ihren Geschäftsmodellen passen. Auch das Strafrecht ist hierfür nachweislich kein taugliches Mittel. Die Herausforderung für Sie besteht jetzt vielmehr darin, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die zum angesprochenen Konsumentenkreis passen« (Quelle: filmecho/filmwoche, zit. in epd film 5/2005, S. 7).

Der Jahreswechsel dient manchem als Anlaß, gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen; der eine möchte sich das Rauchen abgewöhnen, ein anderer seine Untergebenen freundlicher behandeln und vielleicht auch der eine oder andere Rechtsanwalt über das Berufsethos seines Standes nachdenken. Ich habe mir zum Jahreswechsel vorgenommen, mich dem Boykott von acht ausgewählten Vertretern der Musikindustrie anzuschließen. Die Gründe sind einfach:  weiter »

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