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Neue Geschäftsmodelle für die Filmwirtschaft: P2P-Technologien ermöglichen kostengünstige Filmdistribution
Nach dem Tod von Ingmar Bergman und Michelangelo Antonioni, zwei der bedeutendsten Filmregisseure des 20. Jahrhunderts, am 30. Juli 2007 erhielten wir eine Reihe von Anfragen nach bestimmten Werken der beiden Filmpersönlichkeiten. Ein Leser konnte beispielsweise einfach nicht glauben, dass ausgerechnet sein Lieblingsfilm L'eclisse (Italien/Frankreich 1962) nicht auf DVD zu beschaffen sein sollte; ein anderer sucht seit Jahren verzweifelt nach Bergmanns Filmadaptation der Mozartoper Die Zauberflöte (Trollflöjten, 1974) - auch hier musste die Antwort lauten: leider ebenfalls Fehlanzeige. Die letzte Ausgabe erschien 1999 auf VHS-Kassette und ist längst nicht mehr lieferbar. Nicht nur viele Filmklassiker aus den 1960er und 1970er Jahren sind auf dem deutschen DVD-Markt einfach nicht verfügbar, sondern beispielsweise auch signifikante Teile des Filmkanons der Bundeszentrale für politische Bildung aus dem Jahr 2003 - oder nahezu beliebiger anderer cineastischer "Bestenlisten". Obwohl die Werke längst digitalisiert wurden, gibt der Markt es nicht her, sie verfügbar zu halten. Jedenfalls nicht über die legalen Distributionskanäle, denn in den so genannten Tauschbörsen sollen all diese Filmkunstwerke problemlos zu beschaffen sein. Technisch möglich mag das sein, legal ist es jedoch nach aktueller Rechtslage nicht, beispielsweise kompensiert die von Verwertungsgesellschaften erhobene Leermedienabgabe die Filmurheber nicht hinreichend. Tauschbörsen, die auf der Peer-to-Peer-Technik basieren, ermöglichen tatsächlich sowohl die schnelle und massenhafte Verbreitung (z.B. durch das Bittorrent-System) als auch die Langzeitarchivierung und -verfügbarmachung (z.B. durch das eDonkey/ed2k-System) von umfangreichen Filmdaten. Die Daten werden von den jeweiligen Benutzern der Tauschsysteme gespeichert und anderen Benutzern zur Verfügung gestellt; sowohl Bandbreite als auch Speicherplatz stellen also die P2P-Teilnehmer, das ermöglicht bei massenhafter Nutzung die größten überhaupt vorstellbaren Filmarchive für den Privatgebrauch. ProblemfelderZwei Probleme gibt es: Die Authentizität der Filmdaten, und die angemessene Vergütung der Rechteinhaber. Beide Probleme lassen sich durch technische Methoden lösen. Die Authentizität der Daten kann durch Prüfsummen verifiziert werden; in Systemen wie Bittorrent stellt sich das Problem ohnehin nicht, da ein Distributor die Kontrolle über die sog. Tracker behalten würde. Schwieriger sieht es mit der Vergütung der Rechteinhaber aus; wennglich auch hier technische Lösungen vorstellbar wären, dürften diese zu einen an der Komplexität des Filmrechts und zum anderen am Widerstand der Rechteinhaber scheitern. Notwendig wären daher innovative Geschäftsmodelle, die für alle Beteiligten akzeptabel sind; die derzeitige Entwicklung kommerzieller Online-Videotheken lässt vermuten, dass ansprechende Vorschläge seitens der etablierten Filmwirtschaft bis aus Weiteres nicht zu erwarten sind: Die Bestände sind ein schlechter Witz, und unverdauliche Nutzungsbedingungen erschweren die Akzeptanz auf Konsumentenseite. Einen Kompromiss könnten angemessen hohe Pauschalvergütungen darstellen, und die müssten dort erhoben werden, wo die Datenverteilung stattfindet: Bei den Internet Access Providern, also den Einwahlknoten der Endbenutzer. Der Datenverkehr könnte anhand charakteristischer TCP/IP-Ports und des Downstream-Traffic auf diesen Ports identifiziert und ggf. quantifiziert werden. Ausgehend von dieser Prämisse wären eine Fülle von Geschäftsmodellen vorstellbar. DenkanstößeDenkbar wären Verträge eines einzelnen Zugangsproviders mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften, für Deutschland beispielsweise mit der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VVF) oder auf internationaler Ebene mit der Confédération Internationale des Sociétés d´Auteurs et Compositeurs (CISAC), die immerhin mehr als eine Million Urheber von über als hundert Millionen Werken vertritt. Die Pauschalabgabe, die pro Benutzer und Monat abzuführen wäre, könnte im Bereich von etwas 25 Euro pro Monat liegen; das entspräche den Kosten für eine so genannte "DVD-Flatrate" bei einer Online-Videothek und würde dann die legale Nutzung von Tauschbörsen-Angeboten ermöglichen. Im einfachsten Fall würde eine eventuelle straf- und zivilrechtliche Verfolgung des Tauschbörsianers durch Nachweis der abgeführten Pauschalabgaben ausgesetzt werden. Vorstellbar wäre auch, die effektive Höhe der Abgaben für File-Sharing-Downloads gemessen am tatsächlichen Traffic auf den entsprechenden TCP/IP-Ports zu berechnen. Auch ein solches System könnte vollständig kompatibel zu den bestehenden P2P-Systemen realisiert werden und wäre für den Benutzer vollkommen transparent. Ein einzelner Zugangsprovider könnte mit einem solchen Modell vorpreschen und ein echtes Alleinstellungsmerkmal für das jeweilige Internet-Angebot darstellen. Falls die Filmindustrie ihr Hauptproblem nicht in den Downloads, sondern in der P2P-Uploads sehen sollte, würde eine zentrale Clearingstelle nahezu unbegrenze neue Möglichkeiten eröffnen. Denkbar wäre beispielsweise, die Teilnehmer an einem File-Sharing-System für das Bereithalten von Daten durch ein Affiliate-System zu honorieren. Der Teilnehmer würde dann um so höhere Vergütungen erhalten, je mehr Dateien er bereithält bzw. je mehr Daten aus seinem Film-Pool heruntergeladen werden. Ein solches System könnte in kürzester Zeit die Motivation schaffen, praktisch jeden existierenden Film in digitaler Form verfügbar zu machen. Partiell könnte ein solches System auf bereits vorhandene Mechanismen wie die Ratios im ed2k-Netz aufsetzen; diese müssten dann an die zentrale Clearingstelle übermittelt und dort von einer Abrechnungsstelle vergütet werden. Wenngleich ein solches System nicht mehr unmittelbar mit vorhandener P2P-Software realisierbar wäre, würde ein einfaches Plugin ausreichen, um die notwendige Funktionalität nachzurüsten. Teilnehmer hätten eine konkrete Motivation, größere Datenbestände bereitzuhalten und die Clearingstelle hätte die volle Kontrolle über die Anzahl der Verbreitungen. Letztlich macht ein solches System jedoch nur Sinn, wenn es von Anfang an global gedacht wird. FazitDie Tatsache, dass Filmwerke wie L'eclisse oder Trollflöjten in Deutschland nicht angeboten werden zeigt, dass die ökonomischen Erwartungen der Filmindustrie recht moderat ausfallen dürften; ganz billig würden die hier skizzierten Distributionssystem dennoch nicht werden. Durch Verwendung von P2P-Technologien würden sich die Lager-, Bereithaltungs- und Transferkosten für die jeweiligen digitalen Daten für die Seite der Filmwirtschaft praktisch auf Null reduzieren, da hier jedoch nach einem fairen Kompromiss gesucht wird, müssten von Seite der Konsumenten aufzubringenden Pauschalvergütungen auch angemessen hoch angesetzt werden - auch die Filmwirtschaft müsste von derartigen Systemen erst überzeugt werden. Gewinnen würden zweifellos beide Seiten: Die Filmwirtschaft, die von Distributionskosten entlastet wird, und der Filmnutzer, der legalen Zugriff auf unendliche Filmressourcen bekäme. Vor der Realisierung eines solchen Systems wäre noch viel Denkarbeit zu leisten; zum einen seitens der technischen Umsetzung, zum anderen im konzeptionellen Bereich. Für beide Bereiche wären sowohl Open-Source-Projekte als auch studentische Abschlussarbeiten vorstellbar, in denen Prototypen erstellt und Problemfelder beleuchtet werde könnten - in großen Teilen würde für die Filmwirtschaft nicht einmal signifikanter Entwicklungsaufwand anfallen - jedenfalls nicht im Vergleich zu den immer irrwitzigeren Purzelbäumen, die für jeden neuen Kopierschutz notwendig sind. Das derzeitige Haupthindernis für die vorgeschlagenen Systeme dürfte jedoch weder im irtschaflichen, noch im technischen, noch im konzeptionellen, sondern im rechtlichen Bereich liegen. Hier gilt es vor allem, bei der Filmindustrie Überzeugungsarbeit zu leisten - am besten mit handfesten Kozepten und Prototypen. Der Rechtsrahmen ist jedoch - auch das darf nicht vergessen werden - ein pragmatisches Konstrukt, das beständig den Erfordernissen der Realität angepasst wird; gelingt es, die Filmindustrie von derartigen Konzepten zu überzeugen, wird es sicherlich vereinfacht, veraltete Rechtsnormen durch tragfähige neue zu ersetzen. Letztlich gilt auch noch immer, dass Recht nicht von abgeschotteten Säulenheiligen geschaffen wird, sondern sich in demokratischen Staaten immer auf den einzigen Souverän - das Volk - zurückführt. Dieser Souverän ist es, der entscheidet, ob es jemals ein legales und universelles Filmarchiv geben wird. Ähnliche Beiträge
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