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  <title>CineDat blogs</title>
  <subtitle>Die elektronische kinematografische Datenbank</subtitle>
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  <updated>2007-06-16T21:11:23+02:00</updated>
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    <title>Neue Geschäftsmodelle für die Filmwirtschaft: P2P-Technologien ermöglichen kostengünstige Filmdistribution</title>
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    <published>2007-08-12T10:23:07+02:00</published>
    <updated>2007-08-13T02:29:19+02:00</updated>
    <author>
      <name>Agon S. Buchholz</name>
    </author>
    <category term="Archivierung" />
    <category term="Filmhandel" />
    <category term="Filmwirtschaft" />
    <category term="Urheberrecht" />
    <category term="Verwertungsgesellschaft" />
    <category term="Videothek" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>&lt;p&gt;Nach dem Tod von &lt;a href=&quot;<a href="http://www.tagesspiegel.de/kultur/Ingmar-Bergman;art772,2348947">http://www.tagesspiegel.de/kultur/Ingmar-Bergman;art772,2348947</a>&quot;&gt;Ingmar Bergman&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;<a href="http://www.corriere.it/Primo_Piano/Cinema/2007/07_Luglio/31/antonioni_michelangelo_morto.shtml">http://www.corriere.it/Primo_Piano/Cinema/2007/07_Luglio/31/antonioni_michelangelo_morto.shtml</a>&quot;&gt;Michelangelo Antonioni&lt;/a&gt;, zwei der bedeutendsten Filmregisseure des 20. Jahrhunderts, am 30. Juli 2007 erhielten wir eine Reihe von Anfragen nach bestimmten Werken der beiden Filmpersönlichkeiten. Ein Leser konnte beispielsweise einfach nicht glauben, dass ausgerechnet sein Lieblingsfilm &lt;em&gt;L'eclisse&lt;/em&gt; (Italien/Frankreich 1962) nicht auf DVD zu beschaffen sein sollte; ein anderer sucht seit Jahren verzweifelt nach Bergmanns Filmadaptation der Mozartoper &lt;em&gt;Die Zauberflöte&lt;/em&gt; (&lt;em&gt;Trollflöjten&lt;/em&gt;, 1974) - auch hier musste die Antwort lauten: leider ebenfalls Fehlanzeige. Die letzte Ausgabe erschien 1999 auf VHS-Kassette und ist längst nicht mehr lieferbar.&lt;/p&gt;<br />
&lt;p&gt;Nicht nur viele Filmklassiker aus den 1960er und 1970er Jahren sind auf dem deutschen DVD-Markt einfach nicht verfügbar, sondern beispielsweise auch signifikante Teile des &lt;a href=&quot;<a href="http://www.cinedat.org/filmkanon">http://www.cinedat.org/filmkanon</a>&quot;&gt;Filmkanons&lt;/a&gt; der &lt;em&gt;Bundeszentrale für politische Bildung&lt;/em&gt; aus dem Jahr 2003 - oder nahezu beliebiger anderer cineastischer &amp;quot;Bestenlisten&amp;quot;. Obwohl die Werke längst digitalisiert wurden, gibt der Markt es nicht her, sie verfügbar zu halten. Jedenfalls nicht über die legalen Distributionskanäle, denn in den so genannten &lt;em&gt;Tauschbörsen&lt;/em&gt; sollen all diese Filmkunstwerke problemlos zu beschaffen sein. Technisch möglich mag das sein, legal ist es jedoch nach aktueller Rechtslage nicht, beispielsweise kompensiert die von &lt;a href=&quot;<a href="http://www.cinedat.org/wiki/Verwertungsgesellschaft">http://www.cinedat.org/wiki/Verwertungsgesellschaft</a>&quot;&gt;Verwertungsgesellschaften&lt;/a&gt; erhobene Leermedienabgabe die Filmurheber nicht hinreichend.&lt;/p&gt;</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Nach dem Tod von <a href="http://www.tagesspiegel.de/kultur/Ingmar-Bergman;art772,2348947">Ingmar Bergman</a> und <a href="http://www.corriere.it/Primo_Piano/Cinema/2007/07_Luglio/31/antonioni_michelangelo_morto.shtml">Michelangelo Antonioni</a>, zwei der bedeutendsten Filmregisseure des 20. Jahrhunderts, am 30. Juli 2007 erhielten wir eine Reihe von Anfragen nach bestimmten Werken der beiden Filmpersönlichkeiten. Ein Leser konnte beispielsweise einfach nicht glauben, dass ausgerechnet sein Lieblingsfilm <em>L'eclisse</em> (Italien/Frankreich 1962) nicht auf DVD zu beschaffen sein sollte; ein anderer sucht seit Jahren verzweifelt nach Bergmanns Filmadaptation der Mozartoper <em>Die Zauberflöte</em> (<em>Trollflöjten</em>, 1974) - auch hier musste die Antwort lauten: leider ebenfalls Fehlanzeige. Die letzte Ausgabe erschien 1999 auf VHS-Kassette und ist längst nicht mehr lieferbar.</p>
<p>Nicht nur viele Filmklassiker aus den 1960er und 1970er Jahren sind auf dem deutschen DVD-Markt einfach nicht verfügbar, sondern beispielsweise auch signifikante Teile des <a href="http://www.cinedat.org/filmkanon">Filmkanons</a> der <em>Bundeszentrale für politische Bildung</em> aus dem Jahr 2003 - oder nahezu beliebiger anderer cineastischer &quot;Bestenlisten&quot;. Obwohl die Werke längst digitalisiert wurden, gibt der Markt es nicht her, sie verfügbar zu halten. Jedenfalls nicht über die legalen Distributionskanäle, denn in den so genannten <em>Tauschbörsen</em> sollen all diese Filmkunstwerke problemlos zu beschaffen sein. Technisch möglich mag das sein, legal ist es jedoch nach aktueller Rechtslage nicht, beispielsweise kompensiert die von <a href="http://www.cinedat.org/wiki/Verwertungsgesellschaft">Verwertungsgesellschaften</a> erhobene Leermedienabgabe die Filmurheber nicht hinreichend.</p>
<p>&lt;!--break--&gt;</p>
<p>Tauschbörsen, die auf der <em>Peer-to-Peer</em>-Technik basieren, ermöglichen tatsächlich sowohl die schnelle und massenhafte Verbreitung (z.B. durch das <em>Bittorrent</em>-System) als auch die Langzeitarchivierung und -verfügbarmachung (z.B. durch das <em>eDonkey</em>/ed2k-System) von umfangreichen Filmdaten. Die Daten werden von den jeweiligen Benutzern der Tauschsysteme gespeichert und anderen Benutzern zur Verfügung gestellt; sowohl Bandbreite als auch Speicherplatz stellen also die P2P-Teilnehmer, das ermöglicht bei massenhafter Nutzung die größten überhaupt vorstellbaren Filmarchive für den Privatgebrauch.</p>
<h2 id="toc0">Problemfelder</h2>
<p>Zwei Probleme gibt es: Die Authentizität der Filmdaten, und die angemessene Vergütung der Rechteinhaber. Beide Probleme lassen sich durch technische Methoden lösen.</p>
<p>Die <strong>Authentizität der Daten</strong> kann durch Prüfsummen verifiziert werden; in Systemen wie <em>Bittorrent</em> stellt sich das Problem ohnehin nicht, da ein Distributor die Kontrolle über die sog. Tracker behalten würde. Schwieriger sieht es mit der <strong>Vergütung der Rechteinhaber aus</strong>; wennglich auch hier technische Lösungen vorstellbar wären, dürften diese zu einen an der Komplexität des Filmrechts und zum anderen am Widerstand der Rechteinhaber scheitern.</p>
<p>Notwendig wären daher <strong>innovative Geschäftsmodelle</strong>, die für alle Beteiligten akzeptabel sind; die derzeitige Entwicklung kommerzieller Online-Videotheken lässt vermuten, dass ansprechende Vorschläge seitens der etablierten Filmwirtschaft bis aus Weiteres nicht zu erwarten sind: Die Bestände sind ein schlechter Witz, und unverdauliche Nutzungsbedingungen erschweren die Akzeptanz auf Konsumentenseite.</p>
<p>Einen Kompromiss könnten <strong>angemessen hohe Pauschalvergütungen</strong> darstellen, und die müssten dort erhoben werden, wo die Datenverteilung stattfindet: Bei den <em>Internet Access Providern</em>, also den Einwahlknoten der Endbenutzer. Der Datenverkehr könnte anhand charakteristischer TCP/IP-Ports und des <em>Downstream</em>-Traffic auf diesen Ports identifiziert und ggf. quantifiziert werden. Ausgehend von dieser Prämisse wären eine Fülle von Geschäftsmodellen vorstellbar.</p>
<h2 id="toc1">Denkanstöße</h2>
<p>Denkbar wären <strong>Verträge eines einzelnen Zugangsproviders mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften</strong>, für Deutschland beispielsweise mit der <em>Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten</em> (VVF) oder auf internationaler Ebene mit der <em>Confédération Internationale des Sociétés d´Auteurs et Compositeurs</em> (CISAC), die immerhin mehr als eine Million Urheber von über als hundert Millionen Werken vertritt. Die Pauschalabgabe, die pro Benutzer und Monat abzuführen wäre, könnte im Bereich von etwas 25 Euro pro Monat liegen; das entspräche den Kosten für eine so genannte &quot;DVD-Flatrate&quot; bei einer Online-Videothek und würde dann die legale Nutzung von Tauschbörsen-Angeboten ermöglichen. Im einfachsten Fall würde eine eventuelle straf- und zivilrechtliche Verfolgung des Tauschbörsianers durch Nachweis der abgeführten Pauschalabgaben ausgesetzt werden.</p>
<p>Vorstellbar wäre auch, die effektive Höhe der Abgaben für File-Sharing-Downloads gemessen am tatsächlichen Traffic auf den entsprechenden TCP/IP-Ports zu berechnen. Auch ein solches System könnte vollständig kompatibel zu den bestehenden P2P-Systemen realisiert werden und wäre für den Benutzer vollkommen transparent. Ein <em>einzelner</em> Zugangsprovider könnte mit einem solchen Modell vorpreschen und ein echtes Alleinstellungsmerkmal für das jeweilige Internet-Angebot darstellen.</p>
<p>Falls die Filmindustrie ihr Hauptproblem nicht in den <em>Downloads</em>, sondern in der P2P-<em>Uploads</em> sehen sollte, würde eine <strong>zentrale Clearingstelle</strong> nahezu unbegrenze neue Möglichkeiten eröffnen. Denkbar wäre beispielsweise, die Teilnehmer an einem <em>File-Sharing</em>-System für das Bereithalten von Daten durch ein Affiliate-System <em>zu honorieren</em>. Der Teilnehmer würde dann um so höhere Vergütungen erhalten, je mehr Dateien er bereithält bzw. je mehr Daten aus seinem Film-Pool heruntergeladen werden. Ein solches System könnte in kürzester Zeit die Motivation schaffen, praktisch jeden existierenden Film in digitaler Form verfügbar zu machen.</p>
<p>Partiell könnte ein solches System auf bereits vorhandene Mechanismen wie die <em>Ratios</em> im <em>ed2k</em>-Netz aufsetzen; diese müssten dann an die zentrale Clearingstelle übermittelt und dort von einer Abrechnungsstelle vergütet werden. Wenngleich ein solches System nicht mehr unmittelbar mit vorhandener P2P-Software realisierbar wäre, würde ein einfaches Plugin ausreichen, um die notwendige Funktionalität nachzurüsten. Teilnehmer hätten eine konkrete Motivation, größere Datenbestände bereitzuhalten und die <em>Clearingstelle</em> hätte die volle Kontrolle über die Anzahl der Verbreitungen. Letztlich macht ein solches System jedoch nur Sinn, wenn es von Anfang an global gedacht wird.</p>
<h2 id="toc2">Fazit</h2>
<p>Die Tatsache, dass Filmwerke wie <em>L'eclisse</em> oder <em>Trollflöjten</em> in Deutschland nicht angeboten werden zeigt, dass die ökonomischen Erwartungen der Filmindustrie recht moderat ausfallen dürften; ganz billig würden die hier skizzierten Distributionssystem dennoch nicht werden. Durch Verwendung von P2P-Technologien würden sich die Lager-, Bereithaltungs- und Transferkosten für die jeweiligen digitalen Daten für die Seite der Filmwirtschaft praktisch auf Null reduzieren, da hier jedoch nach einem fairen Kompromiss gesucht wird, müssten von Seite der Konsumenten aufzubringenden Pauschalvergütungen auch angemessen hoch angesetzt werden - auch die Filmwirtschaft müsste von derartigen Systemen erst überzeugt werden. Gewinnen würden zweifellos beide Seiten: Die Filmwirtschaft, die von Distributionskosten entlastet wird, und der Filmnutzer, der legalen Zugriff auf unendliche Filmressourcen bekäme.</p>
<p>Vor der Realisierung eines solchen Systems wäre noch viel Denkarbeit zu leisten; zum einen seitens der technischen Umsetzung, zum anderen im konzeptionellen Bereich. Für beide Bereiche wären sowohl Open-Source-Projekte als auch studentische Abschlussarbeiten vorstellbar, in denen Prototypen erstellt und Problemfelder beleuchtet werde könnten - in großen Teilen würde für die Filmwirtschaft nicht einmal signifikanter Entwicklungsaufwand anfallen - jedenfalls nicht im Vergleich zu den immer irrwitzigeren <em>Purzelbäumen</em>, die für jeden neuen Kopierschutz notwendig sind.</p>
<p>Das derzeitige Haupthindernis für die vorgeschlagenen Systeme dürfte jedoch weder im irtschaflichen, noch im technischen, noch im konzeptionellen, sondern im rechtlichen Bereich liegen. Hier gilt es vor allem, bei der Filmindustrie Überzeugungsarbeit zu leisten - am besten mit handfesten Kozepten und Prototypen. Der Rechtsrahmen ist jedoch - auch das darf nicht vergessen werden - ein pragmatisches Konstrukt, das beständig den Erfordernissen der Realität angepasst wird; gelingt es, die Filmindustrie von derartigen Konzepten zu überzeugen, wird es sicherlich vereinfacht, veraltete Rechtsnormen durch tragfähige neue zu ersetzen. Letztlich gilt auch noch immer, dass Recht nicht von abgeschotteten Säulenheiligen geschaffen wird, sondern sich in demokratischen Staaten immer auf den <em>einzigen</em> Souverän - das Volk - zurückführt. Dieser Souverän ist es, der entscheidet, ob es jemals ein legales und universelles Filmarchiv geben wird.</p>
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    <title>CineDat zieht um - Vorübergehende Diensteinschränkungen möglich</title>
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    <id>http://www.cinedat.org/blog/cinedat_zieht_um_voruebergehende_diensteinschraenkungen_moeglich</id>
    <published>2007-07-04T19:19:03+02:00</published>
    <updated>2007-07-06T11:57:06+02:00</updated>
    <author>
      <name>admin</name>
    </author>
    <category term="Intern" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>&lt;p&gt;Obwohl das &lt;strong&gt;CineDat-Portal&lt;/strong&gt; auf einem dedizierten Webserver gehosted wird, konnte die Performance bisher nicht überzeugen; teilweise dauerte es bis zu zwanzig Sekunden, bis einzelne Seiten geladen wurden. &lt;em&gt;CineDat&lt;/em&gt; zieht daher auf einen deutlich leistungsfähigeren Server um, der hoffentlich raschere Reaktionszeiten bieten wird.&lt;/p&gt;<br />
&lt;p&gt;Der Umzug ist angesetzt für die Nacht zwischen 4. und 5. Juli. Wegen der Latenz des DNS ist es möglich, dass &lt;em&gt;CineDat&lt;/em&gt; für bis zu zwei Tage nur eingeschränkt verfügbar ist.&lt;/p&gt;</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Obwohl das <strong>CineDat-Portal</strong> auf einem dedizierten Webserver gehosted wird, konnte die Performance bisher nicht überzeugen; teilweise dauerte es bis zu zwanzig Sekunden, bis einzelne Seiten geladen wurden. <em>CineDat</em> zieht daher auf einen deutlich leistungsfähigeren Server um, der hoffentlich raschere Reaktionszeiten bieten wird.</p>
<p>Der Umzug ist angesetzt für die Nacht zwischen 4. und 5. Juli. Wegen der Latenz des DNS ist es möglich, dass <em>CineDat</em> für bis zu zwei Tage nur eingeschränkt verfügbar ist.</p>
<p>&lt;!--break--&gt;</p>
<p>Der neue Server wird, verglichen mit dem derzeitigen Rechner, mit der vierfachen Menge an Arbeitsspeicher ausgestattet sein; außerdem steht uns zukünftig eine Dual-Core-CPU zur Verfügung, die Lastspitzen besser verteilen können sollte.</p>
<p>Sobald der Umzug abgeschlossen ist, werden wir dies an dieser Stelle bekannt geben.</p>
<h2 id="toc3">Aktueller Status</h2>
<h2 id="toc4">Aktueller Status</h2>
<ul>
<li> ??-???-2007: Zurückspielen des Backups der <em>CineDat Galerie</em> (Gallery2) [<em>noch nicht gestartet</em>]</li>
<li> 07-Jul-2007 ff.: Backup des <em>CineDat Wiki</em> (MediaWiki) eingespielt [<em>in progress</em>];</li>
<li> 06-Jul-2007: Backup des <em>CineDat Portal</em> (Drupal) eingespielt;</li>
<li> 05-Jul-2007: Domaintransfer erfolgreich abgeschlossen;</li>
</ul>
    ]]></content>
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    <title>Einfache Lösungen für den Jugenschutz</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.cinedat.org/recht/jugendschutz/amoklauf_2006" />
    <id>http://www.cinedat.org/recht/jugendschutz/amoklauf_2006</id>
    <published>2006-11-22T19:52:24+01:00</published>
    <updated>2007-06-14T01:44:44+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Jugendschutz" />
    <category term="Recht" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Anläßlich des Amoklaufs eines 18-jährigen Jugendlichen an einer Realschule im westfälischen Emsdetten am 20. November 2006 ließ Bundeskanzlerin Merkel verlauten, eine "<em>grenzenlose Toleranz gegenüber gewaltverherrlichenden Medien</em>" sei "<em>nicht angezeigt</em>" [1]; sie erinnerte an die Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt vom 26. April 2002, wo ein ehemaliger Schüler 17 Menschen getötet hatte. Beide Täter hätten häufig das Computerspiel "<em>Counterstrike</em>" gespielt.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Anläßlich des Amoklaufs eines 18-jährigen Jugendlichen an einer Realschule im westfälischen Emsdetten am 20. November 2006 ließ Bundeskanzlerin Merkel verlauten, eine "<em>grenzenlose Toleranz gegenüber gewaltverherrlichenden Medien</em>" sei "<em>nicht angezeigt</em>" [1]; sie erinnerte an die Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt vom 26. April 2002, wo ein ehemaliger Schüler 17 Menschen getötet hatte. Beide Täter hätten häufig das Computerspiel "<em>Counterstrike</em>" gespielt.</p>
<p>Wie es sich für hohle politische Problemlösungs-Surrogate gehört, waren im Anschluß an die Bluttat Maßnahmen beschlossen worden wie eine Verschärfung des so genannten "Jugendschutzes", eine Ausweitung der Befugnisse der der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften sowie eine Verschärfung des Waffengesetzes. Alles also Maßnahmen, die mehr Kontrolle und mehr Restriktionen bewirken sollen, Maßnahmen, die immer mehr Jugendliche in die Illegalität abdrängen, sich dabei jedoch einen Teufel um die Ursachen scheren.</p>
<p>Wie nur allzu oft verwechselt diese irreführende Un-Politik Ursache und Wirkung; entgegen allen Ergebnissen aus der Medienwirkungsforschung wird ein enorm populäres Spiel wie "<em>Counterstrike</em>" für die Handlungen zweier Individuen verantwortlich gemacht &ndash; anstatt zu fragen, warum Millionen Jungendlicher dieses Spiel überhaupt spielen.</p>
<p>Natürlich läßt allein das Spielen von "<em>Counterstrike</em>" niemanden zum Amokläufer werden; wer derartiges behauptet, betreibt bewusste Irreführung. Das unstrittig gewalttätige Spiel ist nicht die <em>Ursache</em> des Problems, sondern dessen <em>Wirkung</em>. Eine sinnvolle und ehrliche Politik müßte sich daher natürlich in erster Linie mit den <em>Ursachen</em> beschäftigen.</p>
<p>Von einer solchen ernsthaften Ursachenforschung ist natürlich keine Rede. Das könnte auch reichlich peinlich werden, beispielsweise falls sich herausstellen würde, dass eben jene Un-Politik die <em>tatsächliche</em> Ursache eines solchen Amoklaufes ist. Und das ist gar nicht so abwegig bei einer Politik, die Jugendliche immer mehr bevormundet, ihnen weder Lebensperspektiven noch - motivationen anbieten kann, die Unsicherheit und Existenzangst schürt und eine aggressive Konkurrenzgesellschaft forciert.</p>
<p>Möglicherweise würde man dann auch nicht die Frage stellen müssen, wie es zu den zwei genannten Ausnahme-Amokläufen kommen konnte, sondern vielmehr, warum nicht <em>täglich</em> Leute Amok laufen &ndash; am Arbeitsplatz, im Finanzamt, in den "Job-Centern"...</p>
<p><strong>Quellen</strong></p>
<p>&bull; [1] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung "Amoklauf. Jugendschutz: 'Es gibt keine einfachen Lösungen'" vom 21.11.2006</p>
    ]]></content>
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    <title>Studie: Ungezügelter Filmhunger in den USA</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.cinedat.org/medien/mediennutzung/usa" />
    <id>http://www.cinedat.org/medien/mediennutzung/usa</id>
    <published>2006-08-06T22:05:02+02:00</published>
    <updated>2007-06-15T16:02:53+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Filmwirtschaft" />
    <category term="Speichermedium" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Auf der <a href="http://www.entmerch.org/convention_2006.html">VSDA Convention 2006</a> (<em>Video Software Dealers Association</em>) stellte <a href="http://www.harrisinteractive.com/">Harris Interactive</a> eine Studie vor, die Aufschluß geben soll über das Freizeitverhalten der US-Amerikaner. Demnach verbringen die Amis &ndash; wenig überraschend &ndash; einen Großteil ihrer Freizeit vor dem Fernseher.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Auf der <a href="http://www.entmerch.org/convention_2006.html">VSDA Convention 2006</a> (<em>Video Software Dealers Association</em>) stellte <a href="http://www.harrisinteractive.com/">Harris Interactive</a> eine Studie vor, die Aufschluß geben soll über das Freizeitverhalten der US-Amerikaner. Demnach verbringen die Amis &ndash; wenig überraschend &ndash; einen Großteil ihrer Freizeit vor dem Fernseher.</p>
<p>Die Studie gibt ein wöchentliches Freizeitbudget von 20,7 Stunden an; ein Viertel davon werde mit Fernsehen verbracht. Durchschnittlich sehe ein US-Bürger 50 DVDs pro Jahr, die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren sogar 88 Stück.</p>
<p>Nur noch acht Prozent der Befragten gehe ins Kino, noch einmal die Hälfte gibt an, DVDs auszuleihen. Noch geringer sei die Akzeptanz für <em>Pay TV</em>.</p>
<p>Ein paar vergleichbare Daten für die BRD findet man in der <em>ARD/ZDF Langzeitstudie Massenkommunikation 2002</em> aus dem <em>ZAW Jahrbuch 2002</em>; hier wird für die BRD eine Mediennutzung von 502 Minuten, also rund 8,4 Stunden angegeben (2000). Genutzt werden vor allem Hörfunk (41,0%) und Fernsehen (36,8%). Wirklich vergleichbar sind die Statistiken aber nicht, zu unterschiedlich sind offensichtlich die empirischen Ansätze. Wer hat brauchbares Datenmaterial?</p>
<p>Quelle: Videotipp 08/2006, S. 14</p>
    ]]></content>
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    <title>Erfahrungsbericht zum Amazon.de DVD-Verleih</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.cinedat.org/erfahrungsberichte/videotheken/amazon.de" />
    <id>http://www.cinedat.org/erfahrungsberichte/videotheken/amazon.de</id>
    <published>2006-03-11T15:08:01+01:00</published>
    <updated>2007-06-15T20:18:19+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Erfahrungsbericht" />
    <category term="Filmwirtschaft" />
    <category term="DVD" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Mitte 2005 hatte der Online-Händler <strong><a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/redirect?tag=webworking&amp;creative=7282&amp;camp=1966&amp;link_code=sub&amp;path=http://www.amazon.de/gp/subs/rentals/help/learn-more.html">Amazon.de</a></strong> seinen Online-DVD-Verleih gestartet; für eine Gebühr von knapp zehn Euro bekommt man dort nacheinander insgesamt drei DVDs frei Haus – bei unbegrenzter Leihfrist; die DVD schickt man dann im versandkostenfreien Umschlag zurück, danach erhält man die nächste Lieferung; das klingt alles recht transparent und sehr fair &ndash; auch für uns.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Mitte 2005 hatte der Online-Händler <strong><a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/redirect?tag=webworking&amp;creative=7282&amp;camp=1966&amp;link_code=sub&amp;path=http://www.amazon.de/gp/subs/rentals/help/learn-more.html">Amazon.de</a></strong> seinen Online-DVD-Verleih gestartet; für eine Gebühr von knapp zehn Euro bekommt man dort nacheinander insgesamt drei DVDs frei Haus – bei unbegrenzter Leihfrist; die DVD schickt man dann im versandkostenfreien Umschlag zurück, danach erhält man die nächste Lieferung; das klingt alles recht transparent und sehr fair &ndash; auch für uns.</p>
<p>Wir haben den Service daher als Ergänzung zu unserem langfristig angelegten <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/">DVD-Flatrate-Test</a> ausprobiert, den wir Ende 2004 begonnen hatten. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Ergebnisse haben uns durchweg positiv überrascht.</p>
<p><strong>Tarifmodelle</strong></p>
<p>Folgende drei Tarifmodelle bietet Amazon.de an:</p>
<p>&bull; 3 DVDs pro Monat, 1 DVD im Umlauf: EUR 9,99 (EUR 3,33 pro DVD)<br />
&bull; 4 DVDs pro Monat, 2 DVDs im Umlauf: EUR 13,99 (EUR 3,50 pro DVD)<br />
&bull; 6 DVDs pro Monat, 3 DVDs im Umlauf: EUR 18,99 (EUR 3,16 pro DVD)</p>
<p><strong>Sortiment</strong></p>
<p>Über die Anzahl der ausleihbaren DVDs macht <em>Amazon.de</em> keine Angaben, ausgehend von der Anzahl der Suchergebnisse würde ich aber von mindestens 6.000 Bestandstiteln ausgehen. Nahezu bei jedem Titel in Amazons Kauf-DVD-Katalo steht: »<em>Diese DVD ist auch ausleihbar</em>«; sollte das tatsächlich zutreffen, wäre praktisch jede in Deutschland lieferbare DVD bei Amazon.de ausleihbar &ndash; ausgenommen wären lediglich Import-Titel.</p>
<p>Das Sortiment ist extrem umfangreich und in die folgenden Genre-Gruppen gegliedert:</p>
<p>&bull; Action, Thriller &amp; Horror;<br />
&bull; Dokumentationen<br />
&bull; Drama<br />
&bull; Kinder &amp; Familie<br />
&bull; Komödie<br />
&bull; Musik-DVDs<br />
&bull; Science Fiction &amp; Fantasy<br />
&bull; TV-Produktionen<br />
&bull; Western</p>
<p>DVDs können auch nach Produktionsländern (Argentinien, Australien, BRD, Belgien, Brasilien, China, DDR, Dänemark usw.) oder Sprachfassungen (Chinesisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Hebräisch, Hindi usw.) sortiert werden.</p>
<p><strong>Anwendung und Nutzung</strong></p>
<p>Die Nutzung ist extrem komfortabel: Wer bereits ein <em>Amazon.de</em>-Kundenkonto hat, loggt sich einfach mit seinen Kundendaten ein und schaltet die Mitgliedschaft frei; es gibt keinerlei langfristigen Vertragsbindungen und die Teilnahme kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des monatlichen Abbuchungstermins beendet werden.</p>
<p>Mit einem Klick auf den Button »<em>Auf die Ausleih-Liste</em>« fügt man dann eine beliebige ausleihbare DVD aus dem gesamten Amazon.de-Sortiment seiner Wunschliste hinzu, die dann nach und nach von Amazon.de abgearbeitet wird.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der <em>Amazon.de</em> DVD-Verleih überwältigt sofort mit dem enormen Sortiment; tausende von DVD stehen zum Ausleihen zur Verfügung. Die Konditionen wirken extrem fair: Die monatliche Teilnahmegebühr deckt alle Kosten ab, einschließlich Zu- und Rücksendung; es gibt weder versteckte Gebühren, noch langfristige Vertragsbindungen. Gerade für Filmfreunde, die keine riesige Videothek um die Ecke haben, ist das Amazon.de-Angebot absolut ideal.</p>
<p>Preislich ist der DVD-Verleih von <em>Amazon.de</em> absolut konkurrenzfähig mit städtischen Videotheken und erst recht den Anbietern so genannter <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/">DVD-Flatrates</a>, auch wenn es bei <em>Amazon.de</em> eine Begrenzung der ausleihbaren DVDs pro Monat gibt:</p>
<p>&bull; Bei <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/Netleih.de/index.asp">Netleih.de</a> habe ich in einem mehrmonatigen Test im Durchschnitt eine Lieferung pro Woche mit jeweils zwei DVDs erhalten, also etwa acht DVDs pro Monat; bei einem Monatsbeitrag von EUR 27,90 kostet mich jede ausgeliehende DVD bei <em>Netleih.de</em> also knapp EUR 3,50.</p>
<p>&bull; Selbst beim kleinsten Modell mit 3 DVDs pro Monat ist <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/redirect?tag=webworking&amp;creative=7282&amp;camp=1966&amp;link_code=sub&amp;path=http://www.amazon.de/gp/subs/rentals/help/learn-more.html" />Amazon.de</a> da preiswerter (EUR 3,33 pro DVD), beim 6er-Pack wird der Unterschied sogar noch deutlicher (EUR 3,16 pro DVD).</p>
<p>Diese Diskrepanz belegt erneut, dass die angeblichen »DVD-Flatrates« Mogelpackungen sind, die eine Leistung versprechen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingehalten wird. <em>Amazon.de</em> sichert dagegen eine definierte Anzahl von DVDs pro Monat zu einem Festpreis und ohne Extrakosten zu, und das aus einem gigantischen und vergleichsweise gut erschlossenem Sortiment – was will man mehr?</p>
<p>Auch wenn <em>Amazon.de</em> das hauseigene Angebot fairerweise nicht als "DVD-Flatrate" bewirbt, ist uns derzeit kein günstiger Anbieter bekannt, zumindest wenn man diese Erfahrungswerte aus der Praxis zugrunde legt &ndash; über Hinweise und Ergänzungen auf Anbieter, die wir vielleicht bisher übersehen haben, freuen wir uns natürlich.</p>
<p>In einer zeitlich befristeten Aktion kann man den <em>Amazon.de</em> DVD-Verleih momentan einen Monat lang <em>kostenlos</em> (!) und praktisch risikofrei ausprobieren; abgedeckt von dem Testangebot ist das Tarifmodell mit drei DVDs pro Monat, von denen man jeweils eine ausgeliehen hat. Versand und Rückgabe der Filme ist kostenlos: DVD einfach in den von Amazon.de zur Verfügung gestellten Versandumschlag stecken und in den nächstgelegenen Briefkasten werfen. Wer jetzt neugierig geworden ist: Einfach <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/redirect?tag=webworking&amp;creative=7282&amp;camp=1966&amp;link_code=sub&amp;path=http://www.amazon.de/gp/subs/rentals/help/learn-more.html" />ausprobieren</a> und schickt uns Eure Erfahrungen!</p>
<p><strong>Über den Langzeittest von Online-DVD-Verleihern</strong></p>
<p>Getestet haben wir bisher fünf Anbieter: <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/Amango.de/index.asp">Amango.de</a>, <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/Dividi.de/index.asp">Dividi.de</a>, <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/Invdeo.de/index.asp">InVDeo</a> und <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/Netleih.de/index.asp">Netleih.de</a> sowie <a href="http://www.kefk.net/Film/Wirtschaft/Verleih/DVD-Flatrates/Amazon.de/index.asp">Amazon.de</a>.</p>
<p>Wir freuen uns über Kommentare, Ergänzungen und eigene Erfahrungen!</p>
    ]]></content>
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    <title>DVDs frisch aus der Videothek: &quot;Not For Rental Use!&quot;</title>
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    <published>2006-03-04T00:00:00+01:00</published>
    <updated>2007-10-27T07:05:09+02:00</updated>
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      <name>asb</name>
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    <category term="Filmverwertung" />
    <category term="Videothek" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>&lt;p&gt;Gerade in der Post gewesen: Eine DVD von der Online-Videothek &lt;em&gt;Netleih&lt;/em&gt;, auf der dick und fett zu lesen steht:&lt;/p&gt;<br />
&lt;dl&gt;<br />
&lt;dd&gt; &lt;strong&gt;NOT FOR RENTAL USE!&lt;/strong&gt;&lt;/dd&gt;<br />
&lt;/dl&gt;<br />
&lt;p&gt;Haben die etwa eine Sondergenehmigung? Oder vielleicht sollte ich auch mal anfangen, meine DVD-Sammlung zu vermieten? Vielleicht darf man das ja jetzt?&lt;/p&gt;<br />
&lt;p&gt;&lt;img src=&quot;<img src="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" alt="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" title="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" /><!-- http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG -->&quot; alt=&quot;<img src="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" alt="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" title="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" /><!-- http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG -->&quot; title=&quot;<img src="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" alt="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" title="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" /><!-- http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG -->&quot; /&gt;&lt;!-- <img src="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" alt="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" title="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" /><!-- http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG --> --&gt;&lt;/p&gt;</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Gerade in der Post gewesen: Eine DVD von der Online-Videothek <em>Netleih</em>, auf der dick und fett zu lesen steht:</p>
<dl>
<dd> <strong>NOT FOR RENTAL USE!</strong></dd>
</dl>
<p>Haben die etwa eine Sondergenehmigung? Oder vielleicht sollte ich auch mal anfangen, meine DVD-Sammlung zu vermieten? Vielleicht darf man das ja jetzt?</p>
<p><img src="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" alt="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" title="http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG" /><!-- http://www.cinedat.org/files/bilder/Netleih_Not_for_rental_use_PICT6856.JPG --></p>
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    <title>Kritik von allen Seiten an Urheberrechtsnovellierung</title>
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    <id>http://www.cinedat.org/recht/kritik_von_allen_seiten_an_urheberrechtsnovellierung</id>
    <published>2006-02-01T01:11:27+01:00</published>
    <updated>2007-06-16T01:33:14+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
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    <category term="Urheberrecht" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Das Bundesjusitizministerium hat am Donnerstag vergangener Woche den <strong>Entwurf für die nächste Stufe der Urheberrechtsnovelle</strong> vorgestellt. Kritik daran kommt von allen Seiten.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Das Bundesjusitizministerium hat am Donnerstag vergangener Woche den <strong>Entwurf für die nächste Stufe der Urheberrechtsnovelle</strong> vorgestellt. Kritik daran kommt von allen Seiten.</p>
<p>In einer Anhörung, zu der nur Vertreter der so genannten „beteiligten Kreise“ zugelassen waren, hatte Zypries die Eckpunkte „zweiten Korbs“ präsentiert. Damit ist der zweite Teil der Urheberrechtsnovellierung gemeint, die notwendig geworden war, um das deutsche Urheberrecht an die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie anzupassen. 2003 sind im ersten Schritt diejenigen Teile in deutsches Recht umgesetzt worden, die nach Ansicht der Bundesregierung durch die EU-Richtlinie zwingend vorgeschrieben waren. Der zweite Korb kümmert sich nun um die Teile, deren Gestaltung die EU den Mitgliedsländern überlässt. </p>
<p>Den ersten Referentenentwurf für den zweiten Korb hatte das Bundesjustizministerium (BMJ) bereits im Jahr 2004 vorgestellt; er konnte aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr verabschiedet werden. Da die nun vorgestellte Fassung gegenüber der ersten keine grundlegenden Änderungen enthält, war auch die Kritik daran weit gehend bereits bekannt. </p>
<p>Die aus Verbrauchersicht wichtigsten Punkte sind die Regelungen für private Kopien, Kopierschutz, Pauschalvergütungen und den Umgang mit Archiven. </p>
<p><strong>Privatkopie weiter erlaubt – oder doch nicht?</strong></p>
<p>Die Bundesregierung will an der Zulässigkeit der Privatkopie nichts ändern. Wenn privates Kopieren durch technische Mittel – durch <em>Digital Rights Management</em> (DRM) – verhindert wird, will das Ministerium den Nutzer allerdings keine Handhabe geben, um eine Privatkopie einzufordern. „Wie in der analogen Welt wären Verbote oder Beschränkungen der Privatkopie nicht durchsetzbar und damit sinnlos, weil Urheber und Verwerter diejenigen, die Privatkopien herstellen, auch in der digitalen Welt nicht umfassend überwachen könnten“, schreibt das Ministerium dazu. Verbraucherschützer wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Initiative „Rettet die Privatkopie“ hatten sich für den Erhalt der Privatkopie eingesetzt. Die deutsche Landesgruppe der phonographischen Industrie (IFPI) hatte dagegen gefordert, die so genannte Privatkopie-Schranke ersatzlos abzuschaffen. </p>
<p>Weiterhin will das BMJ verbieten, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber aus Tauschbörsen abzurufen. Bisher gehen viele Juristen – und auch das Ministerium – davon aus, dass es zwar verboten ist, derartige Werke in Tauschbörsen anzubieten, aber nicht, sie abzurufen. Denn verboten ist bisher lediglich, offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen abzurufen. Dem normalen Nutzer ist es jedoch üblicherweise nicht offensichtlich, wie eine Vorlage hergestellt wurde. </p>
<p>Im zweiten Korb soll nun festgelegt werden, dass Nutzer auch von offensichtlich rechtswidrig angebotenen Vorlagen keine Kopien machen dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es in vielen Fällen offensichtlich ist, wenn eine Vorlage rechtswidrig angeboten wird – etwa wenn ein Kinofilm in einer Tauschbörse oder auf DVD gebrannt auf dem Flohmarkt auftaucht, bevor er im Kino angelaufen ist. </p>
<p><strong>Bagatellklausel kommt</strong></p>
<p>Allerdings sollen nicht alle Urheberrechtsverletzungen verfolgt und bestraft werden, so zum Beispiel wenn sie privaten – also nicht gewerblichen – Zwecken dienen und eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreiten. Diese Bagatellgrenze ist nicht genau definiert. „<em>Wer etwa Hunderte von Musiktiteln unerlaubt aus dem Internet herunter lädt, darf nicht mit Straffreiheit rechnen</em>“, schreibt das Ministerium. </p>
<p>Diese Klausel trifft vor allem bei Rechteverwertern und CDU/CSU auf Kritik. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für „geistiges Eigentum“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU, schreiben in einer Stellungnahme, es sei Aufgabe des Gesetzgebers, durch das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums genauso sicherzustellen wie beim körperlichen Eigentum: „<em>Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal.</em>“ Ministerin Zypries hatte den Passus damit begründet, dass man keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ wolle. </p>
<p><strong>Kopierschutz umgehen verboten</strong></p>
<p>Weiterhin verboten wird es bleiben, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn das zu dem Zweck geschieht, eine Privatkopie von einem Werk herzustellen. Das BMJ ist der Ansicht, dass es kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Kritiker argumentieren, dass sich ein Recht auf die Privatkopie aus dem Grundrecht auf Informationsfreiheit ableiten lässt. Dem widerspricht das Zypries-Ministerium: „<em>Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.</em>“ </p>
<p><strong>Pauschalvergütung bleibt – aber anders als bisher</strong></p>
<p>Erhalten bleiben soll die so genannte Pauschalvergütung. Das bedeutet, dass Hersteller – und damit letztlich auch die Kunden – eine Vergütung auf Geräte und Speichermedien zahlen müssen, die „<em>tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien genutzt werden</em>“, also etwa CD-Rohlinge oder Drucker. Bisher gilt die Regel, dass diese Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung bestimmt sein müssen. Von nun an soll durch Marktforschung herausgefunden werden, ob und in welchem Umfang sie genutzt werden. „<em>Mit der Umstellung wird schneller geklärt werden können, ob eine Vergütungspflicht besteht</em>“, schreibt das BMJ. </p>
<p>Die Höhe der Abgabe sollen die beteiligten Parteien selbst aushandeln, also die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften, die für die Urheber und Rechteinhaber die Vergütungen einnehmen und verteilen. Gleichzeitig sollen die Abgaben in keinem Fall mehr als fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts betragen. </p>
<p>Vertreter der Urheber, wie etwa die Verwertungsgesellschaften, kritisieren diese Beschränkungen. So würden etwa Druckerhersteller die Kosten für ihre Geräte senken, die Preise für Toner oder Tinten aber stark erhöhen, so dass das Geld mit dem Verkauf von Toner und Tinte verdient wird. Auf diese Verbrauchsmaterialien werden aber keine Abgaben erhoben, so dass die Urheber nicht angemessen an den Gesamterlösen beteiligt würden. Die Bundesregierung geht stattdessen davon aus, dass mehr Geld in die Kassen komme, da Abgaben auf mehr Geräte- und Leermedientypen als früher erhoben werden und der Gesamtumsatz, der dadurch abgabepflichtig wird, steigen wird. </p>
<p>Gerätehersteller und der <em>Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien</em> (Bitkom) lehnen eine pauschale Vergütung von Urhebern grundsätzlich ab. Mithilfe von technischen Systemen zur Nutzungskontrolle von Inhalten (DRM) könnten sich Musiker und Autoren die Nutzung ihrer Werke individuell vergüten lassen. Bisher ist allerdings kein DRM-System auf dem Markt, welches das unerlaubte Kopieren von Inhalten effektiv verhindert. Darüber hinaus werden DRM-Systeme von Datenschützern kritisiert, da sie die Gefahr sehen, dass Nutzer dadurch zu stark überwacht werden könnten. </p>
<p><strong>Dokumentenversand der Bibliotheken</strong></p>
<p>Schließlich soll der digitale Dokumentenversand von Bibliotheken beschränkt werden. Entgegen den Forderungen von Wissenschaft und Bibliotheken ist es Bibliotheken bislang nur eingeschränkt erlaubt, beispielsweise Kopien von Aufsätzen, die sich in ihrem Bestand befinden, zu verschicken: nämlich als Fax. Ob sie Artikel auch als elektronische Datei, etwa als E-Mail, verschicken dürfen, wird derzeit gerichtlich geklärt. Beide Varianten sollen in Zukunft nur noch dann erlaubt sein, wenn Verlage das Dokument nicht ebenfalls elektronisch zur Verfügung stellen. Dabei spielt es keine Rolle, wie teuer ein Verlag das Dokument anbietet. Auch, wenn ein Aufsatz beim Verlag 50 Euro kosten würden, die Bibliothek ihn aber zu einem Preis von fünf Euro versenden könnte, dürfte die Bibliothek das Dokument nicht anbieten. „<em>Ein unbegrenzter elektronischer Kopienversand würde die wirtschaftliche Grundlage des Verlagsgeschäfts massiv beeinträchtigen</em>“, schreibt das Justizministerium als Begründung. </p>
<p>Das Aktionsbündnis „<em>Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</em>“ ist demgegenüber der Ansicht, dass derartige Regelungen allein die Interessen der großen Rechteverwerter berücksichtigen, nicht aber die der Bibliotheksnutzer und der Wissenschaft im Allgemeinen. „<em>Dass den großen Verlagsorganisationen quasi Monopolrechte auf die elektronische Dokumentlieferung zugebilligt werden, kann nicht Sinn eines Gesetzes im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes sein, da der Informationsmarkt für die Wissenschaft eindeutig von großen, global und im Interesse ihrer Stakeholder agierenden internationalen Unternehmen bestimmt wird</em>“, heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses. Ihm gehören neben der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Wissenschaftsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat 260 weitere wissenschaftliche Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbände und mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten an.</p>
<p>Quelle: Matthias Spielkamp via <a href="http://irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[pS]=1139185502&amp;tx_ttnews[tt_news]=132&amp;tx_ttnews[backPid]=113&amp;cHash=e964d040f9">iRights.info</a> vom 31.01.06; Lizenz: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de/deed.de">Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany</a>.</p>
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    <title>Wahnsinn in Scheiben: Kulturindustrie plant Selbstmord</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.cinedat.org/filmtechnik/kulturindustrie_plant_selbstmord" />
    <id>http://www.cinedat.org/filmtechnik/kulturindustrie_plant_selbstmord</id>
    <published>2005-05-27T03:51:48+02:00</published>
    <updated>2007-06-16T19:06:47+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Filmtechnik" />
    <category term="Filmwirtschaft" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>&lt;p&gt;Die US-amerikanische Contentindustrie rührt gerade die Zutaten für ihren Selbstmord zusammen: &lt;strong&gt;Die nächste Generation der Unterhaltungselektronik soll vollständig inkompatibel zu heutiger AV- und Computertechnik werden&lt;/strong&gt;. Unter abstrusen Kürzeln wie NGSCB, TCP, AACS, HDCP, PVP-OVP, PAP-OVP, AES und CA werden im straffen Gleichschritt mit &lt;em&gt;Microsoft&lt;/em&gt;, &lt;em&gt;Sony&lt;/em&gt;, &lt;em&gt;Intel&lt;/em&gt;, &lt;em&gt;Panasonic&lt;/em&gt; und &lt;em&gt;Toshiba&lt;/em&gt; &lt;strong&gt;Komponenten entwickelt, die harmlose Unterhaltung zu Russisch Roulette werden lassen - zumindest für den Konsumenten, der seinen gesamten Gerätepark auswechseln muß&lt;/strong&gt;:&lt;/p&gt;<br />
&lt;p&gt;Nur Monitore mit einem verschlüsselten HDCP-Eingang sollen noch Inhalte darstellen können. Das Kürzel steht für High-banwidth Digital Content Protection und bedeutet, dass digitale Bildsignale zwischen Grafikkarte und Display erneut verschlüsselt werden – das Display muß genügend Rechenpower mitbringen, um 138-Bit-AES zu entschlüsseln; Intels Hardware-Verschlüsselung HDCP ist für  HDMI (»Here Dominates the Industry«) zwingend vorgeschrieben, per Spezifikation limitiert auf eine Auflösung von 1920x1080 Pixeln (1080p) und bei HDTV-Displays ausschließlich durch das Logo »HD ready« gekennzeichnet. Analoge Monitore oder heutige digitale Displays bekommen entweder gar kein Bild, »buntes Rauschen« (c't 12/05: 186) oder eine durch den »Constrictor« auf 480 bis 540 herunterskalierte, qualitätsreduzierte Version, die dann aber wieder auf die Auflösung des Displays interpoliert wird; DVI-Displays ohne HDCP-Schutz erhalten überhaupt kein Bild.&lt;/p&gt;</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Die US-amerikanische Contentindustrie rührt gerade die Zutaten für ihren Selbstmord zusammen: <strong>Die nächste Generation der Unterhaltungselektronik soll vollständig inkompatibel zu heutiger AV- und Computertechnik werden</strong>. Unter abstrusen Kürzeln wie NGSCB, TCP, AACS, HDCP, PVP-OVP, PAP-OVP, AES und CA werden im straffen Gleichschritt mit <em>Microsoft</em>, <em>Sony</em>, <em>Intel</em>, <em>Panasonic</em> und <em>Toshiba</em> <strong>Komponenten entwickelt, die harmlose Unterhaltung zu Russisch Roulette werden lassen - zumindest für den Konsumenten, der seinen gesamten Gerätepark auswechseln muß</strong>:</p>
<p>Nur Monitore mit einem verschlüsselten HDCP-Eingang sollen noch Inhalte darstellen können. Das Kürzel steht für High-banwidth Digital Content Protection und bedeutet, dass digitale Bildsignale zwischen Grafikkarte und Display erneut verschlüsselt werden – das Display muß genügend Rechenpower mitbringen, um 138-Bit-AES zu entschlüsseln; Intels Hardware-Verschlüsselung HDCP ist für  HDMI (»Here Dominates the Industry«) zwingend vorgeschrieben, per Spezifikation limitiert auf eine Auflösung von 1920x1080 Pixeln (1080p) und bei HDTV-Displays ausschließlich durch das Logo »HD ready« gekennzeichnet. Analoge Monitore oder heutige digitale Displays bekommen entweder gar kein Bild, »buntes Rauschen« (c't 12/05: 186) oder eine durch den »Constrictor« auf 480 bis 540 herunterskalierte, qualitätsreduzierte Version, die dann aber wieder auf die Auflösung des Displays interpoliert wird; DVI-Displays ohne HDCP-Schutz erhalten überhaupt kein Bild.</p>
<p>&lt;!--break--&gt;</p>
<p>Nur Grafikkarten mit  HDCP-Ausgang sollen noch Inhalte darstellen können; die Grafikkarte schaltet auf Kommando des Datenträgers den analogen Ausgang entweder ganz ab oder skaliert die Auflösung herunter. Heutige Grafikkarten können mit dem verschlüsselten Datenstrom nichts anfangen und müssen ausnahmslos gegen neue Modelle ausgetauscht werden; der AGP-Bus – und damit alle 'älteren' Rechner – wird nicht mehr unterstützt, entsprechende Karten wird es ausschließlich für PCI Express geben. Die ungeschützten YPbPr-Ausgängen sollen zukünftig »nicht einmal mehr Video-DVDs wiedergeben dürfen« (c't 11/05: 117), analoge TV-Ausgänge werden nur noch angesteuert, wenn sie Macrovision und CGMS-A unterstützen. Das geschützte Videosignal durchläuft hinter dem Eingang einen »Video Decryptor« und vor dem Ausgang einen »Video Decoder« und werden nur weitergereicht, wenn die »Policy Engine« keine Einwände erhebt, nachdem sie bei der »Output Trust Authority« um Erlaubnis gefragt hat.</p>
<p>Entsprechend durchlaufen Tondaten in der Soundkarte hinter dem Eingang einen »Audio Decryptor« und vor dem Ausgang einen »Audio Decoder«; auch hier werden »Policy Engine« und »Output Trust Authority« befragt.</p>
<p>Die CPU erhält ein mit  AES (Advanced Encryption Standard) verschlüsseltes Signal, encodiert es und verschlüsselt es dann sofort wieder nach AES. Die Rechenleistung heutiger Prozessoren wird für diese massive Rechenarbeit nicht ausreichen, faktisch werden alle zentralen PC-Komponenten erneuert werden müssen.</p>
<p>Nur zukünftige, vorerst nicht am Markt erhältliche HD-DVD- oder Blue-Ray-Disc-Laufwerke sollen die hochauflösenden Medien abspielen können; diese Laufwerke lesen die zukünftigen Medien nur noch aus, wenn sie eine gültige Kennung auslesen können. Alle Medien, egal ob vorbespielt oder selbstgebrannt, müssen eine eindeutige Kennung tragen.</p>
<p>Die Inhalte auf den Medien werden mit dem CSS-Nachfolger  AACS (Advanced Access Content System) verschlüsselt sein; dabei handelt es sich um eine AES-Verschlüsselung mit einer Stärke von 128 Bit; ein kompromittierter Schlüsselcode kann gesperrt werden (»Revocation«); unregistrierte Komponenten und Treiber, die den DRM-Regelsatz nicht unterstützen, kommen auf eine globale Sperrliste (»Global Revocation List«, GRL). Findet ein Betriebssystem Komponenten, die in der GRL verzeichnet sind, sperrt es die Wiedergabe; um dem System eine Prüfung zu ermöglichen, muss der Rechner über eine Internet-Anbindung verfügen, über die er regelmäßig neue GRL-Versionen herunterlädt.</p>
<p>Herkömmliche Fernseher werden von zukünftigen HD-DVD- oder Blue-Ray-Disc-Playern kein Bildsignal erhalten – sie können den verschlüsselten Datenstrom nicht entschlüsseln, da sie keinen HDCP-Eingang besitzen. Auch HDTV-Fernsehsignale von Fernsehsendern sollen, allerdings mit einem anderen Verfahren, verschlüsselt werden und erfordern vor der Wiedergabe eine Authentifizierung durch das CA-System (Conditional Access) des jeweiligen Senders. »Kopiergeschützter Ausgang« dürfte gleichbedeutend sein wie »aufzeichnungsgeschützter Ausgang«: Auch das Aufzeichnen von hochauflösenden Fernsehprogrammen soll unterbunden werden. Hinzu kommt, dass die Unterhaltungsindustrie »eine kontinuierliche Steigerung der Sicheheit im Takt der Entwicklung neuer Hardware-Generationen« verlangt; das bedeutet, dass »zunächst ausreichende Sicherheitsmechanismen [...] im Laufe der Jahre durch stärkere Schutzfunktionen ersetzt werden« müssen (c't 11/05: 117). Dies wiederum dürfte auf ein Hase-und-Igel-Spiel ohne Ende hinauslaufen, der Konsument wird permanent gezwungen werden, seine Hardware nach den Industrievorgaben aufzurüsten: nicht, weil sie seinen Anforderungen nicht mehr ausreichte, sondern weil sie die 'Sicherheitsanforderungen' der Industrie nicht mehr erfüllt.</p>
<p>Das Konzept zur Verarbeitung von Videodaten heißt PVP-OVP (Protected Video Path Output Protection Management) und impliziert, dass Videosignale zwischen allen Hardware-Komponenten nur in verschlüsselter Form ausgetauscht werden können; das entsprechende Konzept für Audiodaten, PAP-OVP (Protected Audio Path Output Protection Management), hat Microsoft bereits in Form von Windows Media 9 etabliert; das alles zusammen heisst dann bei Microsoft  PMP-OVP (Protected Media Path Output Protection Management). Abspielbar werden diese hochauflösenden Medien ab  Microsofts »Longhorn« sein, das irgendwann im Jahr 2006 erwartet wird; legale Abspielmöglichkeiten unter GNU/Linux dürfte es diesmal endgültig nicht mehr werden. Interessant dürfte die Flut der zu erwartenden Gerichtsverfahren werden. Geschlossene Verarbeitungsketten à la HDCP und AACS dürften mit den Schrankenregelugen des Urheberrechts kollidieren: So zwang kürzlich ein französisches Berufungsgericht zwei Filmproduktionsfirmen, den Kopierschutz von einer David-Lynch-DVD zu entfernen: »Der Kläger soll so eine Kopie für seine Mutter erstellen können, die nur einen VHS-Videorecorder besitzt« (c't 11/05: 63)</p>
<p>Es handelt sich also um eine geschlossene  DRM-Verarbeitungskette ( DRM, »Digital Restrictions Management«), das einen obszönen Rechenaufwand – einschließlich steigender Wärmeentwicklung und Stromkosten – verursacht und dem Kunden dafür keinen Mehrwert liefert: Er muß »nur« Unsummen bezahlen für eine »Echtzeit-Kryptomühle« (c't 11/05: 3), die ein Vielfaches von dem leisten muss, was eigentlich notwendig wäre. Privatkopien dürfen von den zukünftigen Medien ohnehin nicht mehr erstellt werden, da es sich bei AACS mit AES wohl um einen wirksamen Kopierschutz handeln dürfte, dessen Umgehung illegal ist; auch die 'analoge Lücke' ist geschlossen, da in der Verarbeitungskette nirgends ein analoges Signal erzeugt wird, das abgegriffen werden könnte. Nur: Wer soll für ein solches System auch noch frewillig seinen teuren Gerätepark erneuern?  Alexis de Tocqueville stellte bereits vor fast 200 Jahren fest, die Tyrannei des privaten Kulturmonopols lasse den Körper frei und gehe geradewegs auf die Seele los; nachdem das anscheinend nicht hinreichend funktioniert hat, geht das private Kulturmonopol nun wohl auf die Hardware los. Nur: Wollen wir das wirklich?</p>
<p>Abschließend bliebe also noch die Frage nach der potenziellen Akzeptanz eines solchen Unsinns, und die ist eigentlich leicht zu beantworten: Wer würde bei klarem Verstand einen PKW kaufen, den er nur nach Freischaltung durch den Hersteller gestartet bekommt, der für jede Umdrehung der Räder vier zusätzliche Umdrehungen auf einem eingebauten Laufband macht und den er nur mit Handschellen fahren darf? Der Autohändler müsste seine Kunden vermutlich mit vorgehaltener Pistole zum Kaufabschluss bewegen.</p>
<p>Der ehemalige MPAA-Chef Jack Valenti soll prophezeit haben: »Wenn wir jetzt nicht aufpassen, werden wir in nicht allzuferner Zukunft vor den Trümmern einer einstmals strahlenden Branche stehen« (Chip 6/05: 38). Der US-Lobbyist dürfte mit seinen Kassandrarufen Recht behalten, wenn seine ehemaligen Industriekumpels ihre Kamikazemission tatsächlich durchziehen, auch wenn er das wohl anders gemeint hat.</p>
<p>Kaum ein Kunde dürfte bereit sein, seine gesamte Unterhaltungselektronik auf den Müll zu werfen, nur um hochauflösende Filme ansehen zu können – so überragend sind die Hollywood-Produktionen nun auch nicht, dass man sie um jeden Preis sehen wollen müßte. Und die wenigen verbleibenden und zahlungsbereiten Fans werden vermutlich von den zu erwartenden Inkompatibilitäten und invalidierten Lizenzschlüsseln frustriert ins Abseits von  'Tauschbörsen' und kopieschutzbereinigter 'Raubkopien' getrieben werden. Max Horkheimer und Theodor W. Adorno hätten ihre Freude gehabt an diesem Selbstmord der  Kulturindustrie, die auf dem besten Wege ist, an ihrer eigenen Gier zu ersticken.</p>
<p>Übrigens: Der Kulturindustrie geht es momentan blendend – die Exporterlöse für Copyright-Güter haben sich in den letzten rund zehn Jahren von etwa 30 Milliarden US-Dollar (1991) auf etwa 90 Milliarden US-Dollar (2002) verdreifacht ([1] nach [2]).</p>
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    <title>Kopiert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gerne?</title>
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    <published>2005-05-04T03:51:48+02:00</published>
    <updated>2007-06-16T20:09:42+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Politik" />
    <category term="Urheberrecht" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>&lt;p&gt;Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich auf dem Symposium »&lt;em&gt;Urheberrechtin der Informationsgesellschaft&lt;/em&gt;« zu Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts im Rahmen des so genannten »Zweiten Korbs«:&lt;/p&gt;<br />
&lt;dl&gt;<br />
&lt;dd&gt; »&lt;em&gt;Die meisten Menschen kopieren nun mal gerne – und das sollen sie im Prinzip auch weiter tun dürfen. [...] Meine Damen und Herren aus der Musik- und Filmindustrie, der Gesetzgeber kann Ihnen leider – oder vielleicht auch zum Glück – keine Konsumenten schaffen, die Ihren Vorstellungen entsprechen und die zu Ihren Geschäftsmodellen passen. Auch das Strafrecht ist hierfür nachweislich kein taugliches Mittel. Die Herausforderung für Sie besteht jetzt vielmehr darin, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die zum angesprochenen Konsumentenkreis passen&lt;/em&gt;« (Quelle: filmecho/filmwoche, zit. in epd film 5/2005, S. 7).&lt;/dd&gt;<br />
&lt;/dl&gt;</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich auf dem Symposium »<em>Urheberrechtin der Informationsgesellschaft</em>« zu Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts im Rahmen des so genannten »Zweiten Korbs«:</p>
<dl>
<dd> »<em>Die meisten Menschen kopieren nun mal gerne – und das sollen sie im Prinzip auch weiter tun dürfen. [...] Meine Damen und Herren aus der Musik- und Filmindustrie, der Gesetzgeber kann Ihnen leider – oder vielleicht auch zum Glück – keine Konsumenten schaffen, die Ihren Vorstellungen entsprechen und die zu Ihren Geschäftsmodellen passen. Auch das Strafrecht ist hierfür nachweislich kein taugliches Mittel. Die Herausforderung für Sie besteht jetzt vielmehr darin, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die zum angesprochenen Konsumentenkreis passen</em>« (Quelle: filmecho/filmwoche, zit. in epd film 5/2005, S. 7).</dd>
</dl>
<p>&lt;!--break--&gt;</p>
<p>Dem wäre wohl nur noch hinzuzufügen, dass man für die Entwicklung von Geschäftsmodellen eine gewisse Kreativität benötigt; eine solche geistige Leistung – das Urheberrecht spricht in diesem Zusammenhang auch von Schöpfungshöhe – scheint die führenden Vertreter mancher Branchen leider zu überfordern. Anscheinend sind von diesem Überforderungsproblem ganz besonders diejenigen Branchen betroffen, die davon leben, die geistigen Leistungen anderer – die der Urheber nämlich – kommerziell zu verwerten.</p>
<p>Vielleicht sollte man sich dort, in den Vorstandsetagen der betreffenden Branchen, einmal darauf besinnen, was Kreativität eigentlich bedeutet und sich um persönliche geistige Schöpfungen bemühen, statt immer nur – nicht unähnlich einem Parasiten – von den Schöpfungen anderer zu zehren. Es wäre doch zu erwarten, dass diese Chefs der so genannten kreativen Branchen wenigstens solch ein taugliches Geschäftsmodell  jenseits von Abmahn-Abzockerei zu schaffen in der Lage sein sollten.</p>
    ]]></content>
  </entry>
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    <title>Abmahnwelle: Richtig boykottieren!</title>
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    <id>http://www.cinedat.org/rheberrecht/richtig_boykottieren</id>
    <published>2005-01-01T02:51:48+01:00</published>
    <updated>2007-06-16T20:59:34+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Filmtechnik" />
    <category term="Filmwirtschaft" />
    <category term="Urheberrecht" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Der Jahreswechsel dient manchem als Anlaß, gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen; der eine möchte sich das Rauchen abgewöhnen, ein anderer seine Untergebenen freundlicher behandeln und vielleicht auch der eine oder andere Rechtsanwalt über das Berufsethos seines Standes nachdenken. Ich habe mir zum Jahreswechsel vorgenommen, mich dem  Boykott von acht ausgewählten Vertretern der Musikindustrie anzuschließen. Die Gründe sind einfach:</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Der Jahreswechsel dient manchem als Anlaß, gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen; der eine möchte sich das Rauchen abgewöhnen, ein anderer seine Untergebenen freundlicher behandeln und vielleicht auch der eine oder andere Rechtsanwalt über das Berufsethos seines Standes nachdenken. Ich habe mir zum Jahreswechsel vorgenommen, mich dem  Boykott von acht ausgewählten Vertretern der Musikindustrie anzuschließen. Die Gründe sind einfach:</p>
<p>Zum einen sind diese ausgewählten Vertreter moralisch verrottet – Sony BMG stiehlt Texte aus der Wikipedia, zu deren Urhebern ich und rund weitere 370 Autoren gehören.</p>
<p>Zum anderen terrorisieren mich eben diese ausgewählten Vertreter der Musikindustrie mit einer brutalen Abmahnung und unerfüllbaren Unterlassungsforderungen – gefordert wird eine pauschale Haftung für die Inhalte anderer Websites, zu denen über eine nicht näher definierte Anzahl von Hyperlinks eine Verbindung hergestellt werden kann.</p>
<p>Wenn die Wirtschaft beginnt, ihre Konsumenten zu piesacken, zu bevormunden und zu kriminalisieren, kann auch ich in meiner Funktion als Konsument darauf reagieren und meinen Medienkonsum gezielt dahingehend verändern, dass es den boykottieren Unternehmen weh tut.</p>
<p>Ein gezieltes Boykott einzelner Medienunternehmen muss nicht unbedingt mit persönlichen Einschränkungen verbunden sein; glücklicherweise haben Mediengiganten wie Bertelsmann von nicht ihr Endziel – das totale Medienmonopol – erreicht:</p>
<ul>
<li>Noch gibt es Alternativen zu den Majors,</li>
<li>noch darf man gebrauchte CDs und DVDs erwerben,</li>
<li>noch darf man Angebote von Rundfunk und Fernsehen aufzeichnen und</li>
<li>noch darf man selbst musizieren.</li>
</ul>
<p>Für ein strategisches Medienkoykott sind einige Kenntnisse der Strukturen und Machtverhältnisse der globalisierten Medienkonzerne erforderlich, über die ich in den nächsten Wochen berichten werde; natürlich muß ein Boykott auch eine gewisse kritische Masse an Konsumwechslern erreichen. Zu meinem Vorgehen habe ich einige Überlegungen angestellt, die ich in meinem kleinen Boykottratgeber vorstelle. Jeder ist eingeladen, sich diesem positiven Boykott im Interesse eines freien Internets und einer freien Wirtschaft anzuschließen!</p>
    ]]></content>
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    <title>Erfahrungsberichte zu DVD-Flatrates und DVD-Verleihern im Internet</title>
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    <published>2004-12-26T00:19:54+01:00</published>
    <updated>2007-06-16T21:10:14+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Erfahrungsbericht" />
    <category term="DVD" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Als <strong>DVD-Flatrate</strong> bezeichnet man Pauschaltarife für den Bezug von DVD-Medien; da Flatrates wirtschaftlich nur bei Immaterialgütern tragfähig sind, gibt es derartige Angebote derzeit nur bei digitalem Medienvertrieb sowie Videotheken; einige Online-Videotheken bieten solche so genannten DVD-Flatrates auch in Deutschland an.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Als <strong>DVD-Flatrate</strong> bezeichnet man Pauschaltarife für den Bezug von DVD-Medien; da Flatrates wirtschaftlich nur bei Immaterialgütern tragfähig sind, gibt es derartige Angebote derzeit nur bei digitalem Medienvertrieb sowie Videotheken; einige Online-Videotheken bieten solche so genannten DVD-Flatrates auch in Deutschland an.</p>
<p>Die meisten Verleihmodelle funktionieren nicht wirklich »flat«, es gibt Zeit- und Volumenbegrenzungen; genau genommen sind also alle so genannten DVD-Flatrates Mogelpackungen, da das Hauptmerkmal einer Flatrate – eben das Fehlen von Zeit- und Volumenbegrenzungen – nicht zutrifft. Die derezeit am Markt verfügbaren Flatrates begrenzen die Anzahl der gleichzeitig ausgeliehenen Filme, berechnen jedoch nicht die Nutzungsdauer; an letztere ist dann jedoch wiederum die Anzahl der maximal ausleihbaren Medien gekoppelt. Als weiterer Nachteil kommt hinzu, dass der Kunde bei allen Verleihmodellen nicht gezielt einen bestimmten Titel auswählen kann, sondern nur über eine so genannte »Wunschliste« mittelbar beeinflussen kann, welche Titel man irgendwann einmal zugesandt bekommt. Eine Garantie, alle Titel auf der Wunschliste innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zugesandt zu bekommen existiert nicht; auch in diesem Aspekt unterscheiden sich die Anbieter nur geringfügig.</p>
<p>Gravierende Unterschiede gibt es allerdings beim Titelbestand sowie bei den Zusatzkosten. Im Regelfall verfügen alle derzeit aktiven Anbieter über mehrere tausend Titel, wobei von häufig nachgefragten Titeln auch mehrere Medien verfügbar sein können; bei einer derzeitigen internationalen Filmproduktion von weit über tausend Filmen in Spielfilmlänge pro Jahr – wobei die Produktion von Bollywood und Fernost noch nicht einmal eingerechnet ist – bieten die Online-Videotheken derzeit leider nicht die Vorteile, die zentrale Filmarchive bieten könnten: Der universale Filmbestand existiert nicht einmal ansatzweise. Wer gezielt nach Titeln aus der Filmproduktion der letzten Jahrzehnte sucht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht fündig. Unsere Filmdatenbank CineDat verzeichnet bereits vor knapp zehn Jahren über 40.000 Titel (ohne TV-Serien, aber einschließlich einiger Videopromieren); davon ist in den Online-Videotheken nur ein verschwindend geringer Prozentsatz verfügbar.</p>
<p>Zusatzkosten fallen ggf. bei der Rücksendung der Medien an; Netleih.de ist derzeit der einzige Anbieter, bei dem eine kostenlose Rücksendung möglich ist. Bei den anderen Anbietern fallen also pro Verleihvorgang Rücksendekosten von mindestens 55 Cent an; das summiert sich bei intensiver Nutzung der »Flatrate« zu weiteren zehn bis fünfzehn Euro pro Monat; bei Preisvergleichen mit den Angeboten von Netleih.de sollte man diesen Faktor also ebenfalls berücksichtigen.</p>
<p>Ähnlich wie bei vielen Videotheken erhält man von den Online-Videotheken neutral verpackte Medien zugesandt; zum einen bekommt man weder das DVD-Cover, noch ein eventuelles Booklet zu Gesicht. Angaben über Inhalt, Besetzung sowie technische Daten und Hinweise auf eventuelle Abspielbehinderungsmaßnahmen muss man sich also anderweitig beschaffen, sofern dies überhaupt möglich ist: Die technische Ausgestaltung von Verleih-Medien stimmt nicht immer mit der von Kauf-Medien überein.</p>
<p>Zum anderen sind die Medien im Regelfall bis zur Unlesbarkeit zerkratzt. Bei Tests mit einer Handvoll DVD-Laufwerke unterschiedlicher Hersteller ließen sich die durchschnittlich abgenutzten Medien nur auf der Hälfte der Geräte problemlos abspielen bzw. auslesen. Ein Standalone-Player von Yamaha verweigerte das Abspielen einiger der ausgeliehenen Medien vollständig; wer nur einen DVD-Player besitzt muss damit rechnen, eine stattliche Anzahl der entliehenen Medien zu reklamieren. Die AGBs der meisten Anbieter sehen jedoch keinen Anspruch auf eine Ersatzlieferung oder Gutschrift vor, der Kunde ist also ggf. auf Kulanzleistungen angewiesen; Schadensersatzansprüche werden bei den so genannten »Flatrates« nur schwer durchzusetzen sein, auch wenn man nur die Hälfte der entliehenen Medien abspielen können sollte. </p>
<p>Software-DVD-Player am PC unter Microsoft Windows lieferten bei jedem zweiten Medium bereits bei Einlegen des Mediums in den Player E/A-Fehler oder stürzten während der Wiedergabe komplett ab; erstaunlich gute Ergebnisse lieferte dagegen die quelloffene Software VLC. Unter GNU/Linux stellt sich außerdem noch das altbekannte Problem, dass DVD-Medien mit dem Abspielschutz CSS versehen sein können; die rechtliche Stellung von DeCSS ist derzeit in Deutschland noch nicht abschließend geklärt, diese Problematik hat jedoch unmittelbar nichts mit den Online-Videotheken zu tun.</p>
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    <title>Erfahrungsbericht zu der Online-Videothek Netleih.de</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.cinedat.org/erfahrungsberichte/online-videotheken/netleih" />
    <id>http://www.cinedat.org/erfahrungsberichte/online-videotheken/netleih</id>
    <published>2004-12-22T00:23:50+01:00</published>
    <updated>2007-06-16T21:11:23+02:00</updated>
    <author>
      <name>asb</name>
    </author>
    <category term="Erfahrungsbericht" />
    <category term="DVD" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>In einem auf drei Monate angelegten Test habe ich die Online-Videothek Netleih.de ausprobiert; in diesem Artikel fasse ich meine Erfahrungen zusammen. Ich beschreibe dabei den Registrierungs- und Anmeldeprozess für Neukunden, die zur Auswahl stehenden Verleihmodelle, das Sortiment und die Titelrecherche sowie die Modalitäten von Versand und Lieferung:</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>In einem auf drei Monate angelegten Test habe ich die Online-Videothek Netleih.de ausprobiert; in diesem Artikel fasse ich meine Erfahrungen zusammen. Ich beschreibe dabei den Registrierungs- und Anmeldeprozess für Neukunden, die zur Auswahl stehenden Verleihmodelle, das Sortiment und die Titelrecherche sowie die Modalitäten von Versand und Lieferung:</p>
    ]]></content>
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